Unsere Personalabteilung plant eine größere Freisetzung von Leiharbeitskräften. Inwieweit ist hier der BR zu beteiligen. Bei der Einstellung ist es nach §99 BetrVG klar, aber wie steht es mit der Freisetzung? Habe dazu bisher leider weder was im Netz noch in den einschlägigen Werken gefunden (Schaub, Küttner, Fitting)