Erstellt am 01.08.2006 um 11:23 Uhr von RolfH
Was verstehst Du unter "Freisetzung" ?
Läuft die Vertragsdauer ab?
Oder?
Erstellt am 01.08.2006 um 11:36 Uhr von Der Rat
Freisetzung heisst in diesem Falle, die Leiharbeitnehmer werden aufgrund konkreten Auftragsrückgangs an die Verleihfirma zurückgegeben. Die Verträge zwischen Entleiher und Verleiher sind unbefristet geschlossen, damit man schnell auf neue Entwicklungen reagieren und "atmen" kann (so die Argumentation der GL/PL)
Erstellt am 01.08.2006 um 16:56 Uhr von Fayence
Der Rat,
der BR muss in diesem Fall nicht im Sinne einer personellen Einzelmassnahme beteiligt werden.
Es könnte und sollte für Euch jedoch von Interesse sein, sich mit dem AG über Eure Personalplanung an sich auszutauschen.
Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss?