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Freisetzung von Leiharbeitskräften - Mitbestimmung durch den BR?

DR
Der Rat
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Personalabteilung plant eine größere Freisetzung von Leiharbeitskräften. Inwieweit ist hier der BR zu beteiligen. Bei der Einstellung ist es nach §99 BetrVG klar, aber wie steht es mit der Freisetzung? Habe dazu bisher leider weder was im Netz noch in den einschlägigen Werken gefunden (Schaub, Küttner, Fitting)

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Community-Antworten (3)

R
RolfH

01.08.2006 um 13:23 Uhr

Was verstehst Du unter "Freisetzung" ? Läuft die Vertragsdauer ab?

Oder?

DR
Der Rat

01.08.2006 um 13:36 Uhr

Freisetzung heisst in diesem Falle, die Leiharbeitnehmer werden aufgrund konkreten Auftragsrückgangs an die Verleihfirma zurückgegeben. Die Verträge zwischen Entleiher und Verleiher sind unbefristet geschlossen, damit man schnell auf neue Entwicklungen reagieren und "atmen" kann (so die Argumentation der GL/PL)

F
Fayence

01.08.2006 um 18:56 Uhr

Der Rat, der BR muss in diesem Fall nicht im Sinne einer personellen Einzelmassnahme beteiligt werden.

Es könnte und sollte für Euch jedoch von Interesse sein, sich mit dem AG über Eure Personalplanung an sich auszutauschen.

Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss?

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