Verringerung der Leistungszulage bei Umgruppierung
Hallo, kann der AG bei Umgruppierung (Höhergruppierung) eines MA dessen tarifliche Leistungszulage (LZ) verringern? Details dazu: AG ist Tarifgebunden (AG-Verband Elektro-Metall Pfalz); MA ist IGM-Mitglied derzeitige Eingruppierung: T3/10 ; derzeitige LZ : 10,5% zukünftige: T4/10; geplante LZ: 7 % (die freiwillige übertarifl. Zulage wird entsprechend gekürzt, so dass das Bruttogehalt vorher-nachher gleich ist)
Hat der BR bei diesem Punkt MBR (ggf. nach BetrVG §87 (1) Satz 10)?
Vielen Dank vorab für die Antworten...und sorry, wenn ich einen Thread zum Thema bei meiner Vorabrecherche übersehen haben sollte. ;-)
Community-Antworten (7)
02.08.2006 um 10:03 Uhr
Hallo Pillepalle, erstmal finde ich es nachvollziehbar das die LZ gekürzt wird, da die Anforderungen der Gruppe T4 auch höher sind als die der T3. MBR sehe ich nur wenn der MA ins Beanstandungsverfahren geht. Wovon ich ihm aber Abraten würde und zwar aus dem vorgenannten Grund.
02.08.2006 um 11:01 Uhr
Hallo Werner,
danke für die Antwort, aber ich bin ein schwer zufrieden zustellender Mensch :-)
Sicherlich sind die 'Anforderungen' in T4 größer als in T3. Die Unterschiede der beiden Gehaltsstufen sind in Anlage 2 des entsprechenden Gehaltsrahmen TV beschrieben. Wobei in T4 gegenüber T3 davon ausgegangen wird, dass die gleichen ('schwierigen technischen') Tätigkeiten zusätzlich 'gründliche Fachkenntnisse, Erfahrung und Fähigkeiten' voraussetzen, um die Arbeiten 'selbständig' zu erledigen. Dies ist im betreffenden Fall durch langjährige (fast 6 Jahre) Firmenzugehörigkeit sicherlich der Fall.
Die ursprüngliche Festsetzung der LZ wurde auf Grund eines Bewertungsbogens -unabhängig von der Eingruppierung- durchgeführt und spiegelt die 'Zufriedenheit' des Vorgesetzten bzgl. Arbeitsqualität, Einsatzwille etc. wieder.
Meiner Meinung nach sind dies also 2 unterschiedliche Baustellen: Die Höhergruppierung erfolgt auf Grund der zunehmenden (spezifischen) Fachkenntnisse und Berufserfahrung sowie des mittlerweile größeren Arbeitsgebietes. Die Bemessung der LZ ist Ausdruck der (subjektive) Einschätzung der erbrachten Leistung des AN durch den Vorgesetzen. Für mich hatte/hat das eine mit dem anderen nicht zwangsläufig zu tun. Bsp.: Sicher ist es schwieriger z.B. ein Bauteil zu konstruieren, als den Hof zu kehren, was sich durch die Eingruppierung des AN ausdrückt. Aber beides kann gut oder schlecht, schnell oder langsam, sorgfältig oder schlampig gemacht werden. Was dann allerdings Einfluss auf die Höhe der LZ (in der jeweiligen Entgeltgruppen) hat.
Oder lieg ich hier grundsätzlich falsch?
02.08.2006 um 11:09 Uhr
Pillepalle, so du hast ausgelernt und kommst in LG7 nach 5 Jahren hast du 32 Punkte in der LZ weil Du wirklich gut bist. Dein Meister sagt zum Chef den möchte ich in die LG8 tun da er sehr gut ist. Der chef sagt "JA". Wenn dann aber auch in der LG8, 32 Punkte sofort in der LZ stehen, wird der Chef sagen das geht nicht. Weil sich die Abforderungen erhöht haben, kann die Ausführung nicht genauso gut sein wie in der unteren LG. Aber vielleicht hat ja noch jemand eine andere Einstellung im Forum.
02.08.2006 um 11:26 Uhr
Ich bin in einer anderen Branche, aber bei uns ist es üblich, dass solche Zulagen "aufzehrbar" vergeben werden. Hintergrund ist genau der, den Werner angibt.
02.08.2006 um 11:51 Uhr
@w-j-l: Möglicherweise(?) handelt es sich bei euren Zulagen um 'freiwillige (übertarifliche) Zulagen' (auf die i.A. Tariferhöhungen angerechnet werden können - auch in der ME-Branche). In der oben geschilderten Situation reden wir allerdings von einem Tarifbestandteil.
@Werner: Ich sehe hier einen kontinuierlichen Prozess, der zur Umgruppierung führt. Der MA wird ja nicht über Nacht die Anforderungen für eine höhere Entgeltgruppe 'erwerben', sondern im Laufe seiner Firmenzugehörigkeit. Wenn er am Ende seines 'Daseins' in LG7 die Anforderungen für LG8 erfüllt und dies -nach Aussage seine Vorgesetzten- richtig gut (32 Punkte), wieso sollte sich nach erfolgter Umgruppierung an der Qualität der Ausführung (auch wieder 'über Nacht') was ändern?
Erwähnte ich eigentlich, dass ich manchmal ziemlich hartnäckig sein kann? (Zumindest bis mich jemand zu 100% überzeugen konnte!)
02.08.2006 um 12:31 Uhr
@ Pillepalle, wenn in der LG7 das Arbeitsergebnis also Leistungsverhalten vorzüglich, die Arbeitsausführung ohne nennenswerte Beanstandungen, der Arbeitseinsatz überall einsetzbar und die Arbeitssorgfalt vorbildliche Behandlung ergo mit je 8 Punkten bewertet werden. So ist m.E. die Bewertung nicht in eine, grade erreichte neue LG übertragbar, da die Anforderungen doch höher sind, als die im Vorfeld bewerteten. Ich sehe schon einen engen Zusammenhang, der Lohngruppe mit der Leistungsbeurteilung.
08.08.2006 um 09:12 Uhr
Hallo, danke für die Antworten. Ich bin zwischenzeitlich fündig geworden: Im entsprechenden Gehaltsrahmentarifvertrag steht drin, dass bei Umgruppierung die LZ neu festgelegt werden kann.
Verwandte Themen
Leistungszulage - Kann bei Streichung oder Kürzung der Leistungszulage der BR mitbestimmen?
ÄlterHallo, ich habe anhängende Frage schon mal gestellt, aber erst deutlich später weitere Informatioen. Vielleicht könnt Ihr mir noch mal weiterhelfen: Kann bei Streichung oder Kürzung der Leistungs
Mitbestimmung BR bei Leistungszulage?
ÄlterKann bei Streichung oder Kürzung der Leistungszulage der BR mitbestimmen? Vielen Dank für die vielen, schnellen Informationen. Ich musste mich erstmal schlau machen. Wir haben keinen Tarifvertr
Anspruch auf Teilzeit
ÄlterTach zusammen, ich habe gerade folgenden Fall: ein Kollege, der vor kurzem seine Arbeitszeit verringert hat, möchte sie nun erneut verringern. Bei der ersten Verringerung ging alles ohne Probleme. Er
Leistungszulage - andere Modellvorschläge?
ÄlterBei uns gibt es eine jährliche Leistungszulage die immer wieder für Unruhe bei uns im Betrieb sorgt. Die Vorgesetzten sollen die Mitarbieter bewerten. Bei Überschreitung einer festgelegten Punktzahl,
Leistungszulage wie läuft es bei euch in den Betrieben ?
ÄlterHallo Guten Tag Betriebsrat Forum, Mich würde interessieren wie es bei euch in den Betrieben mit der Leistungszulage handgehabt wird. ich bin jetzt in der EG10 eingestuft wurden und bei uns im Unter