Hallo,
kann der AG bei Umgruppierung (Höhergruppierung) eines MA dessen tarifliche Leistungszulage (LZ) verringern?
Details dazu:
AG ist Tarifgebunden (AG-Verband Elektro-Metall Pfalz); MA ist IGM-Mitglied
derzeitige Eingruppierung: T3/10 ; derzeitige LZ : 10,5%
zukünftige: T4/10; geplante LZ: 7 %
(die freiwillige übertarifl. Zulage wird entsprechend gekürzt, so dass das Bruttogehalt vorher-nachher gleich ist)

Hat der BR bei diesem Punkt MBR (ggf. nach BetrVG §87 (1) Satz 10)?

Vielen Dank vorab für die Antworten...und sorry, wenn ich einen Thread zum Thema bei meiner Vorabrecherche übersehen haben sollte. ;-)