Erstellt am 02.08.2006 um 08:03 Uhr von Werner
Hallo Pillepalle,
erstmal finde ich es nachvollziehbar das die LZ gekürzt wird, da die Anforderungen der Gruppe T4 auch höher sind als die der T3.
MBR sehe ich nur wenn der MA ins Beanstandungsverfahren geht.
Wovon ich ihm aber Abraten würde und zwar aus dem vorgenannten Grund.
Erstellt am 02.08.2006 um 09:01 Uhr von pillepalle
Hallo Werner,
danke für die Antwort, aber ich bin ein schwer zufrieden zustellender Mensch :-)
Sicherlich sind die 'Anforderungen' in T4 größer als in T3. Die Unterschiede der beiden Gehaltsstufen sind in Anlage 2 des entsprechenden Gehaltsrahmen TV beschrieben. Wobei in T4 gegenüber T3 davon ausgegangen wird, dass die gleichen ('schwierigen technischen') Tätigkeiten zusätzlich 'gründliche Fachkenntnisse, Erfahrung und Fähigkeiten' voraussetzen, um die Arbeiten 'selbständig' zu erledigen.
Dies ist im betreffenden Fall durch langjährige (fast 6 Jahre) Firmenzugehörigkeit sicherlich der Fall.
Die ursprüngliche Festsetzung der LZ wurde auf Grund eines Bewertungsbogens -unabhängig von der Eingruppierung- durchgeführt und spiegelt die 'Zufriedenheit' des Vorgesetzten bzgl. Arbeitsqualität, Einsatzwille etc. wieder.
Meiner Meinung nach sind dies also 2 unterschiedliche Baustellen:
Die Höhergruppierung erfolgt auf Grund der zunehmenden (spezifischen) Fachkenntnisse und Berufserfahrung sowie des mittlerweile größeren Arbeitsgebietes.
Die Bemessung der LZ ist Ausdruck der (subjektive) Einschätzung der erbrachten Leistung des AN durch den Vorgesetzen.
Für mich hatte/hat das eine mit dem anderen nicht zwangsläufig zu tun.
Bsp.: Sicher ist es schwieriger z.B. ein Bauteil zu konstruieren, als den Hof zu kehren, was sich durch die Eingruppierung des AN ausdrückt.
Aber beides kann gut oder schlecht, schnell oder langsam, sorgfältig oder schlampig gemacht werden. Was dann allerdings Einfluss auf die Höhe der LZ (in der jeweiligen Entgeltgruppen) hat.
Oder lieg ich hier grundsätzlich falsch?
Erstellt am 02.08.2006 um 09:09 Uhr von Werner
Pillepalle,
so du hast ausgelernt und kommst in LG7 nach 5 Jahren hast du 32 Punkte in der LZ weil Du wirklich gut bist.
Dein Meister sagt zum Chef den möchte ich in die LG8 tun da er sehr gut ist.
Der chef sagt "JA".
Wenn dann aber auch in der LG8, 32 Punkte sofort in der LZ stehen, wird der Chef sagen das geht nicht. Weil sich die Abforderungen erhöht haben, kann die Ausführung nicht genauso gut sein wie in der unteren LG.
Aber vielleicht hat ja noch jemand eine andere Einstellung im Forum.
Erstellt am 02.08.2006 um 09:26 Uhr von w-j-l
Ich bin in einer anderen Branche, aber bei uns ist es üblich, dass solche Zulagen "aufzehrbar" vergeben werden. Hintergrund ist genau der, den Werner angibt.
Erstellt am 02.08.2006 um 09:51 Uhr von pillepalle
@w-j-l:
Möglicherweise(?) handelt es sich bei euren Zulagen um 'freiwillige (übertarifliche) Zulagen' (auf die i.A. Tariferhöhungen angerechnet werden können - auch in der ME-Branche).
In der oben geschilderten Situation reden wir allerdings von einem Tarifbestandteil.
@Werner:
Ich sehe hier einen kontinuierlichen Prozess, der zur Umgruppierung führt. Der MA wird ja nicht über Nacht die Anforderungen für eine höhere Entgeltgruppe 'erwerben', sondern im Laufe seiner Firmenzugehörigkeit.
Wenn er am Ende seines 'Daseins' in LG7 die Anforderungen für LG8 erfüllt und dies -nach Aussage seine Vorgesetzten- richtig gut (32 Punkte), wieso sollte sich nach erfolgter Umgruppierung an der Qualität der Ausführung (auch wieder 'über Nacht') was ändern?
Erwähnte ich eigentlich, dass ich manchmal ziemlich hartnäckig sein kann? (Zumindest bis mich jemand zu 100% überzeugen konnte!)
Erstellt am 02.08.2006 um 10:31 Uhr von Werner
@ Pillepalle,
wenn in der LG7 das Arbeitsergebnis also Leistungsverhalten vorzüglich, die Arbeitsausführung ohne nennenswerte Beanstandungen, der Arbeitseinsatz überall einsetzbar und die Arbeitssorgfalt vorbildliche Behandlung ergo mit je 8 Punkten bewertet werden.
So ist m.E. die Bewertung nicht in eine, grade erreichte neue LG übertragbar, da die Anforderungen doch höher sind, als die im Vorfeld bewerteten.
Ich sehe schon einen engen Zusammenhang, der Lohngruppe mit der Leistungsbeurteilung.
Erstellt am 08.08.2006 um 07:12 Uhr von pillepalle
Hallo,
danke für die Antworten.
Ich bin zwischenzeitlich fündig geworden: Im entsprechenden Gehaltsrahmentarifvertrag steht drin, dass bei Umgruppierung die LZ neu festgelegt werden kann.