Informationspflicht bei Schwangerschaft - muss die Personalabteilung den Betriebsrat informieren, wenn eine Kollegin Elternzeit nimmt und wie lange?
Eine "dumme" Frage: Muss die Personalabteilung den Betriebsrat informieren, wenn eine Kollegin schwanger wird? Auch darüber ob sie Elternzeit nimmt und wie lange? Schöne Grüße Daniel
Community-Antworten (6)
01.08.2006 um 11:34 Uhr
Hallo Danny, es gibt keine "dummen" Fragen, sondern nur "dumme" Antworten. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 hat der BR darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden Gesetze u. a. durchgeführt werden. Damit muss er auch nach § 80 Abs. 2 vom AG über schwangere Kolleginnen informiert werden.
01.08.2006 um 12:10 Uhr
kann pit nur zustimmen. siehe auch fitting § 80 Rn 61
01.08.2006 um 12:17 Uhr
@paula Däubler, ErfK und Richardi auch...wenngleich: Sie kommentieren jeweils in einer anderen Randnummer.
01.08.2006 um 23:39 Uhr
Cave: Bitte nicht die Zustimmung der schwangeren Kollegin völlig ausser Acht lassen...
Siehe: Beitrag 28158
02.08.2006 um 01:20 Uhr
Ohne Zustimmung schwanger werden ist ein hartes Los...
SCNR
02.08.2006 um 01:47 Uhr
@Fayence Schwanger werden und es bis zum letzten Tag geheim halten, das wäre Kunst. Schwanger sein, es geheim halten zu wollen, geht leider nicht vor dem BR!
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