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Ich brauche Hilfe bei Fortbildung des BR - nach Meinung des Arbeitgebers könnten die Mitglieder, die diese Seminare besucht haben das Wissen weiter vermitteln?

L
Lala
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe ein paar Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen.

  1. Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidung ob nach Ablauf der Probezeit die PDL übernommen werden soll?
  2. Der BR hat Fortbildung für 2 Mitglieder beschlossen und beim AG beantragt, der AG stellt die Notwendigkeit in Frage. Nach seiner Meinung könnten die Mitglieder, die diese Seminare besucht haben das Wissen weiter vermitteln. Er wünscht auch eine Marktanalyse zu den Angeboten. Muß das sein?
  3. Heute habe ich erfahren, dass die PDL ein ehemaliges BR-Mitglied gefragt hat, ob diese Seminare nötig sind. Ich finde, das ist eine Frechheit. Oder? Fällt dies unter Behinderung der Betriebsratsarbeit? Über Antworten würde ich mich freuen Lala
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Community-Antworten (3)

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Rollie

01.08.2006 um 00:57 Uhr

  1. Nein. Es liegt alleine im Ermessen des AG's, zu entscheiden, ob die PDL übernommen wird, oder ob ihr in der Probezeit gekündigt wird. Natürlich könnte der BR der Kündigung widersprechen, da aber vermutlich noch kein Kündigungsschutz besteht, sind die Aussichten auf Weiterbeschäftigung ziemlich gering.

  2. Das dürfte von der Art des Seminars abhängen. Grundlagenseminare sollten von allen Betriebsräten besucht werden. Bei spezifischen Seminaren könnte die Notwendigkeit in Frage gestellt werden. Der Betriebsrat hat ja auch kostenorientiert zu handeln, daher mag es sinnvoll sein, wenn man mehrere Angebote einholt.

  3. Aus einer Frage gleich eine Behinderung der Betriebsratsarbeit abzuleiten halte ich für sehr weit hergeholt. Die Frage der PDL läßt sich mit einem kurzen Ja schnell im Keim ersticken und fertig.

FB
Frank B.

01.08.2006 um 08:34 Uhr

Zu 3.

Es kommt auf die Antwort des ehemaligen BRes an. ;-)

RI
Ramses II

01.08.2006 um 13:20 Uhr

"3. Heute habe ich erfahren, dass die PDL ein ehemaliges BR-Mitglied gefragt hat, ob diese Seminare nötig sind. Ich finde, das ist eine Frechheit. Oder? Fällt dies unter Behinderung der Betriebsratsarbeit?"

Du meinst also der AG solle keine Möglichkeit haben zu prüfen ob der BR einen Anspruch auf diese Schuluung hat?

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