Erstellt am 14.08.2018 um 12:28 Uhr von krambambuli
Ihr habt eine Mitbestimmung beim Schichtplan. Also wer arbeitet in welcher Schicht.
§ 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG
Erstellt am 14.08.2018 um 12:40 Uhr von BRHamburg
Und als Ergänzung Ihr habt auch ein Mitspracherecht bei Änderungen des Schichtplans.
Erstellt am 14.08.2018 um 12:43 Uhr von Tulpe
Beginn und Ende der Arbeitszeit........... 87§