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Zeitarbeiter genötigt trotz Krankeit zu arbeiten - was kann der BR dagegen tun?

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Niko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo eine Mitarbeiterin hatt heute so schlimme Kreislaufbeschwerden so sie sich übergeben mußte. Als sie ihren Abteilungsleiter gefragt hat ob sie nach hause gehen könnte meinte dieser sie soll sich nicht so anstellen soll und droht wenn sie nach haus ginge würde er sie abbestellen. SIe ist über eine Zeitarbeitsfirma bei uns. Nachdem der BR davon erfahren hat durfte sie 4 Stunden später nach Haus gehen.

Meine frage kann er sie abbstellen? Bzw und wenn Ja was kann der BR dagegen tun

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Community-Antworten (7)

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paula

31.07.2006 um 23:46 Uhr

abbestellen? was meinst du damit?

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Mona-Lisa

31.07.2006 um 23:52 Uhr

@paula, ich denke bei der Zeitfirma abbestellen und einen neuen Mitarbeitern ordern. Ich kenn mich mit Zeitfirmen nicht so aus, aber ich denke, so einfach ist das auch nicht.

@Niko, warum ist die MA nicht zum Betriebssanitäter gegangen, wenn´s ihr so mies ging. Der hätte sie wahrscheinlich zum Arzt geschickt.

L
Lotte

31.07.2006 um 23:56 Uhr

Mona Lisa, aber nicht jeder Betrieb hat einen Betriebssanitäter, oder ?? Ist mir bei uns noch nicht untergekommen. Oder meinst Du den Betriebsarzt? Aber da würde ich es krank auch nicht mehr hinschaffen, da er im anderen Stadteil sitzt.

M
Mona-Lisa

01.08.2006 um 00:04 Uhr

ne, den Betriebsarzt meine ich nicht, der ist wohl nur in ganz grossen Firmen täglich vor Ort. Tatsache ist doch wohl, dass ein Vorgesetzter einem MA, egal ob Zeitarbeiter oder nicht, nicht verbieten kann, sich von der Arbeit als krank abzumelden, und entweder zum Arzt, oder nach Hause zu gehen.

Bei uns wird auch der Lohn/Gehalt für diesen Tag weiterbezahlt.

L
Lotte

01.08.2006 um 00:08 Uhr

Ob sie eine Beschwerde schreiben sollte?

F
Fayence

01.08.2006 um 00:17 Uhr

  1. Muss nicht in jedem Betrieb ein ausgebildeter Betriebssanitäter vorhanden sein - die Anzahl der versicherten AN sowie die Betriebsart ist entscheidend

  2. Aber in jedem Betrieb muss mind. ein Ersthelfer ausgebildet sein - weiterer Bedarf richtet sich ebenfalls nach Anzahl der Versicherten und Art des Betriebes

  3. Gibt es noch immer so etwas wie freie Arztwahl, da ist die Frage nach einem (in diesem Betrieb sicherlich nicht vorhandenem) Betriebsarzt wenig hilfreich

@ Niko Inwiefern ein Zeitarbeitnehmer "abbestellt bzw. ausgetauscht" werden kann, wird sich nach dem Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen richten. Kann so nicht beantwortet werden.

N
Niko

01.08.2006 um 16:53 Uhr

Abbstellen heißt der Entleiher ruft bei der Zeitarbeitsfirma an und sagt Frau xy braucht nicht mehr zu kommen sollen bitte einen neuen Leiharbeiter schicken. Passiert sehr oft man braucht nur das falsche Gesicht zu haben oder dem Chef nicht zu passen. Arbeitsleistung ist nicht immer maßgeblich.

DIesen Fall haeb wir bei uns sehr oft. Schade ist keiner kann was dagegen tun.

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