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Eingruppierung von übernommenen Azubis?

H
Haley
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin in einer Genossenschaftsbank tätig. Bei uns werden die jetzt ausgelernten Azubis mit Jahresverträgen übernommen. Aber die tarifliche Eingruppierung stimmt nicht. Wir haben der Einstellung natürlich zugestimmt, der Eingruppierung widersprochen. Der Vorstand hat darauf nicht reagiert. Dann haben wir um Mitteilung gebeten, ob eine Zustimmung vom Arbeitsgericht eingeholt wurde. Das wird er nicht machen. Wie kann es jetzt weiter gehen ?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

02.08.2006 um 14:30 Uhr

siehe §§ 99 ff BetrVG. Die Kollegen können natürlich auch die Gewerkschaft bitten, für sie tätig zu werden.

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