Guten Morgen zusammen,

mal eine Frage zur Schulung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses. Da die förmliche Beschlussfassung nicht zu den Aufgaben des WA gehört, kann er selber ja nicht einen Beschluss zur Schulung fassen.

Macht das dann der GBR direkt für den WA oder müssen die örtlichen BR erst einen Beschluss fassen um den GBR zu beauftragen eine Schulungsmaßnahme für den WA zu beschließen?

Ich weiß, blöde Frage, aber wir sind uns hier nicht ganz sicher.

Für Eure Hilfe vielen Dank.