Wer beschließt Schulungsmaßnahmen für den Wirtschaftsausschuss,
Guten Morgen zusammen,
mal eine Frage zur Schulung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses. Da die förmliche Beschlussfassung nicht zu den Aufgaben des WA gehört, kann er selber ja nicht einen Beschluss zur Schulung fassen.
Macht das dann der GBR direkt für den WA oder müssen die örtlichen BR erst einen Beschluss fassen um den GBR zu beauftragen eine Schulungsmaßnahme für den WA zu beschließen?
Ich weiß, blöde Frage, aber wir sind uns hier nicht ganz sicher.
Für Eure Hilfe vielen Dank.
Community-Antworten (2)
14.08.2018 um 12:21 Uhr
14.08.2018 um 13:28 Uhr
Hallo Celesto, danke für den Link, aber da waren wir schon, und in unserem Fall besteht der WA aus Mitgliedern von 3 örtlichen BR's. Heißt also, dass jeder der beteiligten BR's einen Beschluss fassen muss? Und wenn ein BR nicht beschließen will, dann sind die entsprechenden WA-Mitglieder aus diesem BR außen vor?
Wäre es nicht korrekter, dass die örtlichen BR's einen Beschluss fassen den GBR zu beauftragen, die Schulung zu beschließen? Das ist im Grunde genommen die Frage, die wir uns stellen.
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