Änderungskündigung und gleich Nachfolgerausschreibung
Ein MA wurde von der Personalleiter mitgeteilt vor einem Monat, dass diese beabsichtigt ihn zu Runterstufen (Änderungskündigung). Wir als BR haben darauf aufmerksam gemacht, dass wir angehört werden müssen.
Nun hängt eine neue Ausschreibung, die den Job von diesem MA entspricht. Es gibt in der selben Abteilung zwei weitere Personen mit gleichen Job.
Es wirkt als ob sie schon einen Nachfolger suchen. Aber beweisen können wir nicht.
Sollen wir hier zusätzlich tätig werden?
Community-Antworten (1)
14.08.2018 um 13:07 Uhr
Zitat : Nun hängt eine neue Ausschreibung, die den Job von diesem MA entspricht. Es wirkt als ob sie schon einen Nachfolger suchen.
Wenn sich jemand zB aus einer anderen Abteilung auf diese Ausschreibung bewirbt der dann vom AG auf diesen Arbeitsplatz dauerhaft eingesetzt werden soll, dann liegt eine Versetzung vor. Dieser Versetzung könnt Ihr nach §99 Abs.2 Nr.3 BetrVG mit Rücksicht auf den Kollegen die Zustimmung verweigern.
Zitat : Sollen wir hier zusätzlich tätig werden?
Meiner Meinung nach nicht. Erst mal abwarten, mit was der AG um die Ecke kommt.
Da wäre noch was :
§ 92:Personalplanung (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
Fragt den AG doch, was er mit der Ausschreibung bezweckt. Meiner Auffassung nach hätte er Euch bereits VOR der Ausschreibung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten MÜSSEN.
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