Hallo BR´ler,
unser AG hat heute einen "Vorsorglichen Antrag auf Zustimmung des Betriebsrates zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung von ...." dem BR zukommen lassen.
Der Kündigung liegt angeblich ein verhaltensbedingter Grund zugrunde (Schlechtarbeit). Der zu Kündigende war bis Mai 2006 BR-Mitglied.
Was hat es mit dem Begriff "Vorsorglich" genau auf sich? Kommt mir etwas komisch vor. Warum schreibt der AG nicht einfach "Antrag auf Zustimmung ..."?
Die Frage ist, wie wir darauf reagieren sollen. Wir werden der Kündigung natürlich widersprechen, aber müssen wir das jetzt schon tun? Es handelt sich doch "nur" um einen "vorsorglichen" Antrag, und nicht um den Eigentlichen.
Wir möchten natürlich vermeiden, dass bei einer eventuellen Arbeitsschutzklage aufgrund von irgendwelchen juristischen Fallstricke der Kollege einen Nachteil erlangt.
Vielen Dank schon mal für eure Tipps und noch eine schöne Zeit.
Mit kollegialen Grüßen
Frank