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Vorsorglicher Antrag des AG zu einer außerordentlichen Kündigung?

F
frabel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR´ler, unser AG hat heute einen "Vorsorglichen Antrag auf Zustimmung des Betriebsrates zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung von ...." dem BR zukommen lassen. Der Kündigung liegt angeblich ein verhaltensbedingter Grund zugrunde (Schlechtarbeit). Der zu Kündigende war bis Mai 2006 BR-Mitglied. Was hat es mit dem Begriff "Vorsorglich" genau auf sich? Kommt mir etwas komisch vor. Warum schreibt der AG nicht einfach "Antrag auf Zustimmung ..."? Die Frage ist, wie wir darauf reagieren sollen. Wir werden der Kündigung natürlich widersprechen, aber müssen wir das jetzt schon tun? Es handelt sich doch "nur" um einen "vorsorglichen" Antrag, und nicht um den Eigentlichen. Wir möchten natürlich vermeiden, dass bei einer eventuellen Arbeitsschutzklage aufgrund von irgendwelchen juristischen Fallstricke der Kollege einen Nachteil erlangt. Vielen Dank schon mal für eure Tipps und noch eine schöne Zeit. Mit kollegialen Grüßen Frank

2.600011

Community-Antworten (11)

RI
Ramses II

31.07.2006 um 17:22 Uhr

Frank,

ich vermute Du verwechselst "vorsorglich" und "vorläufig".

Vielleicht geht ja aus der Anhörung hervor, wofür hier der AG Vorsorge treffen will. Ist man vielleicht schon in Verhabdlungen über einen Auflösungsvertrag?

Ihr solltet den Antrag jedenfalls so behandeln als ob das Wort "vorsorglich" nicht darin vorkäme.

D
DocPille

31.07.2006 um 17:22 Uhr

Zu unterscheiden von der Änderungskündigung ist noch die sogenannte vorsorgliche Kündigung. Bei dieser Kündigung behält sich der Kündigende lediglich vor, sie rückgängig zu machen, falls sich die Verhältnisse ändern. Die Kündigung selbst wird als unbedingte ausgesprochen.

nachzulesen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2002/NL_061.php?navid=1

V
viktor

31.07.2006 um 17:31 Uhr

Also ich würde sagen: Wenn nicht klar ist was der AG meint, würde ich ihm mitteilen, dass der BR nicht ordnungsgemäß angehört wurde, da der AG nicht deutlich gemacvht hat, was er will (es sei denn der Text ist eindeutig - wie R II schon schreibt). Und natürlich die für eine ao. K. vorgesehendn Bedenken äußern.

RI
Ramses II

31.07.2006 um 17:32 Uhr

Ich habe die Frau Hummes-Flörke bis eben für eine kompetente Frau gehalten. Das was sie da von sich gegeben hat ist aber ein rechter Schmarrn.

Außerdem soll nicht die Kündigung "vorsorglich" sein, sondern der Antrag auf Zustimmung.

F
frabel

31.07.2006 um 17:32 Uhr

@Ramses II Verhandlungen über einen Auflösungsvertrag sind mir nicht bekannt. Ich denke auch, dass wir die Sache wie ein "normales" Kündigungsbegehren behandeln werden.

@DocPille Es geht eigentlich nicht um eine "vorsorgliche Kündigung", sondern um einen "Vorsorglichen Antrag auf eine außerordentliche Kündigung". Das "Vorsorglich" bezieht sich nicht auf die Kündigungsart. (-:

RI
Ramses II

31.07.2006 um 17:34 Uhr

viktor,

der BR sollte sich gar niemals nicht auf den Standpunkt stellen, er sei zu einer Kündigung nicht richtig angehört worden. Dies ist einzig und alleine Sache des AN im Rahmen des Kündigungsschzutzprozesses.

V
viktor

31.07.2006 um 17:42 Uhr

Hallo R II,

ich schreibe (fast immer) grundsätzlich die Vermutung, der BR sei nicht umfassend informiert gewesen in einen Widerspruch. Sicherlich - das Gericht entscheidet ob es so war oder nicht. Als Fingerzeig in den Akten hat sich dies aber gerade bei Verhaltenskündigungen bewährt.

F
frabel

31.07.2006 um 17:43 Uhr

Zitat Ramses II: "der BR sollte sich gar niemals nicht auf den Standpunkt stellen, er sei zu einer Kündigung nicht richtig angehört worden."

Halte ich auch für gefährlich. Der AG wird immer behaupten: Was wollt ihr denn? Habe euch doch vor dem Aussprechen der Kündigung informiert. Der AG ist damit seiner Pflicht nachgekommen. Das Beste wird also wirklich sein, die Anhörung wie eine normale Kündigungsbenachrichtigung des AG zu bearbeiten, "Vorsorglich" hin oder her. Ich denke, da machen wir nichts falsch.

RI
Ramses II

31.07.2006 um 17:48 Uhr

viktor,

die korrekte Anhörung des BR rügen wird schon der Anwalt "automatisch" tun.

Fehler in der Anhörung diskutieren wir aber mit dem AN und nicht mit dem AG. Man sollte den Samen immer auf dem fruchtbaren Boden ausbringen.

F
frabel

31.07.2006 um 17:49 Uhr

@Viktor "nicht umfassend informiert" können wir leider nicht behaupten. Die Anhörung umfasst 6 Seiten mit diversen Anhängen zum Nachweis der "Schlechtarbeit". Außerdem hat unser Geschäftsführer für morgen früh noch um ein außerordenliches AG-Gespräch gebeten. Wir werden mit dem Argument einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung so nicht durchkommen.

H
Heini

31.07.2006 um 23:55 Uhr

Ist den überhaupt "Schlechtarbeit" ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Ich glaube nicht? Wenn der Kollege bis Mai 2006 im Betriebsrat war, hatte er ja auch einige Hinderungsgründe, denn die Betriebsratsarbeit hat laut Gesetz Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit. Im übrigen sollte man diesen Antrag wie eine normal Anhörung abhandeln. Die genau Prüfung wird dann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage stattfinden.

Da der Kollege noch den besonderen Kündigungsschutz eines BR Mitgl genießt wird dieses Verfahren wohl dazu dienen die Position des Arbeitgebers bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag zu stärken.

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