Gründung der JAV? Wie funktioniert es?
Hallo! Ich hoffe Ihr könnt mir helfen... Wir sind momentan 4 Azubis, ab August kommen weiter 3 Azubis hinzu... Dann könnte man einen JAV bilden. Müssen die Azubis darauf bestehn oder macht das der Betriebsrat? Wie ist das geregelt?
Community-Antworten (9)
31.07.2006 um 15:21 Uhr
Ab fünf AN unter 18J oder 5 Azubis unter25J ist eine JAV zu wählen. Der Br leitet die Wahl ein.
31.07.2006 um 15:23 Uhr
Eigentlich muss der BR von sich aus eine Wahl einleiten. Wenn er es nicht tut, dann könnt ihr ihn darauf hinweisen. Es gilt §64 Abs.1, ggf. in Verbindung mit §13 Abs.2, Nr.6 BetrVG.
31.07.2006 um 15:25 Uhr
Werner, w-j-l, was mich persönlich an dieser Stelle interessieren würde: Ist es eine grobe Pflichtverletzung, wenn der BR so eine Wahl wider besseren Wissens nicht einleitet?
31.07.2006 um 15:32 Uhr
Lt.Fitting 22.Auflage §63 Rn.19,unterlässt der BR die Bestellung des WV,verstößt er gegen seine gesetzl.Pflichten.Das kann einen groben Verstoß im Sinne des §23 Abs.1 darstellen,der zur Auflösung des BR berechtigt.
31.07.2006 um 15:34 Uhr
DocPille, dank Dir, habe ich mir gedacht. Dann werden wir ja ein Thema für die nächste BR Sitzung haben.
31.07.2006 um 18:48 Uhr
Der BR kann die Wahl zwar immer einleiten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, aber u.U. kann er sie nicht durchführen, wenn niemand kandidiert. Das kann bei Betrieben mit grenzwertigen AZUBI- oder Jugendlichen-Zahlen (5-6) schon mal vorkommen.
31.07.2006 um 19:10 Uhr
@Lotte Ich wüsste da dann mittlerweile schon mindestens zwei weitere ToP's... ;-)
31.07.2006 um 23:14 Uhr
Kölner, na dann lass mal hören oder soll ich dafür sorgen, dass Du als Gewerkschaftsvertreter mal bei einer BR Sitzung dabei sein darfst? ;-)))
31.07.2006 um 23:39 Uhr
smily,
ich würde Euch raten, die Wahl einer JAV in den diesjährigen Regelwahlzeitraum (1.10.-30.11.) zu legen. Dann hatten die Azubis Zeit, sich ein wenig zu beschnuppern, um dann ihre Interessenvertretung wählen zu können.
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