Erstellt am 31.07.2006 um 13:21 Uhr von Werner
Ab fünf AN unter 18J oder 5 Azubis unter25J ist eine JAV zu wählen.
Der Br leitet die Wahl ein.
Erstellt am 31.07.2006 um 13:23 Uhr von w-j-l
Eigentlich muss der BR von sich aus eine Wahl einleiten.
Wenn er es nicht tut, dann könnt ihr ihn darauf hinweisen.
Es gilt §64 Abs.1, ggf. in Verbindung mit §13 Abs.2, Nr.6 BetrVG.
Erstellt am 31.07.2006 um 13:25 Uhr von Lotte
Werner, w-j-l,
was mich persönlich an dieser Stelle interessieren würde: Ist es eine grobe Pflichtverletzung, wenn der BR so eine Wahl wider besseren Wissens nicht einleitet?
Erstellt am 31.07.2006 um 13:32 Uhr von DocPille
Lt.Fitting 22.Auflage §63 Rn.19,unterlässt der BR die Bestellung des WV,verstößt er gegen seine gesetzl.Pflichten.Das kann einen groben Verstoß im Sinne des §23 Abs.1 darstellen,der zur Auflösung des BR berechtigt.
Erstellt am 31.07.2006 um 13:34 Uhr von Lotte
DocPille,
dank Dir, habe ich mir gedacht. Dann werden wir ja ein Thema für die nächste BR Sitzung haben.
Erstellt am 31.07.2006 um 16:48 Uhr von w-j-l
Der BR kann die Wahl zwar immer einleiten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, aber u.U. kann er sie nicht durchführen, wenn niemand kandidiert.
Das kann bei Betrieben mit grenzwertigen AZUBI- oder Jugendlichen-Zahlen (5-6) schon mal vorkommen.
Erstellt am 31.07.2006 um 17:10 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich wüsste da dann mittlerweile schon mindestens zwei weitere ToP's...
;-)
Erstellt am 31.07.2006 um 21:14 Uhr von Lotte
Kölner,
na dann lass mal hören oder soll ich dafür sorgen, dass Du als Gewerkschaftsvertreter mal bei einer BR Sitzung dabei sein darfst? ;-)))
Erstellt am 31.07.2006 um 21:39 Uhr von Fayence
smily,
ich würde Euch raten, die Wahl einer JAV in den diesjährigen Regelwahlzeitraum (1.10.-30.11.) zu legen. Dann hatten die Azubis Zeit, sich ein wenig zu beschnuppern, um dann ihre Interessenvertretung wählen zu können.