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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub Hochzeit?

S
schlumpf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wieviele Sonderurlaubstage sind laut Gesetz/TV bei einer standesamtlichen Hochzeit gegeben? 2 Tage oder 1 Tag?

3.307011

Community-Antworten (11)

RI
Ramses II

31.07.2006 um 13:01 Uhr

Gesetz: 0

TV? Dort nachschauen!

FB
Frank B.

31.07.2006 um 13:02 Uhr

Es kommt auf den Tarifvertrag an, nicht auf die Art der Hochzeit. In der Regel steht sowas im Manteltarifvertrag.

F
Fayence

31.07.2006 um 13:06 Uhr

Schlumpf, es gibt kein Gesetz, welches einem AN für die Hochzeit 1 oder 2 Tage Sonderurlaub zugesteht.

Vielmehr handelt es sich in z.B. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen um die Konkretisierung des § 616 BGB. Bei uns gibt es in diesem Fall z.B. 1 Tag.

P.S. Es sollte sich aber um die eigene standesamtliche Hochzeit handeln! :-)

H
Hirnixxl

31.07.2006 um 21:41 Uhr

Der § 616 gesteht dem AN zumindest Sonderurlaub für die Zeit der Trauung zu. Das ist wohl die allgemeine Rechtsauffassung. Feiern gehört sicher nicht dazu.

F
Fayence

31.07.2006 um 21:43 Uhr

Hirnxxl, einen ganzen Tag?

RI
Ramses II

31.07.2006 um 21:48 Uhr

"Der § 616 gesteht dem AN zumindest Sonderurlaub für die Zeit der Trauung zu."

Schon mal den 616 gelesen?

L
Lotte

31.07.2006 um 22:03 Uhr

§616 BGB Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird....

Der Partner zwingt mich an den Traualtar...

E
ekieh

31.07.2006 um 22:03 Uhr

@Frank B Zumindest bei Kirchens kommt es sehrwohl auf die Art der Hochzeit an ...

M
Mona-Lisa

31.07.2006 um 22:16 Uhr

dieser § 616 BGB ist aber auch ganz schön daneben! Was ist eine nicht verhältnismäßig erhebliche Zeit? Geschniegelt und gestriegelt zur Arbeit, eine halbe Stunde vor der Trauung ab aufs Rathaus, Bussi für die Braut mit dem Hinweis, später mehr, wie der Blitz wieder zurück, und weiterarbeiten? Das kanns ja wohl nicht sein.............. ?

Wenn kein TV gültig ist, oder dran angelehnt wird, wird`s wohl ohne Urlaub nicht funktionieren!

H
Hirnixxl

31.07.2006 um 22:26 Uhr

Fayence,

nein nur für die tatsächliche Zeit der Trauung. Ich meine vergleichbar mit einem Arztbesuch.

Das kann ja auch Sinn machen wenn man erst nach der kirchlichen Hochzeit feiern will.

Einfach mal googeln.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html

F
Fayence

31.07.2006 um 22:47 Uhr

Hirnixxl,

sorry, bei Deiner letzten Antwort konnte ich mir ein Grinsen nicht verkneifen! Stelle mir grad die Szenerie vor... Obwohl so in der Art sollen Trauungen schon vorgekommen sein - Blitzhochzeit oder so! :-))

Die Seite, die Du gegoogelt hast, bietet einen ganz guten Überblick bzw. Anhaltspunkte!

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