Erstellt am 31.07.2006 um 11:01 Uhr von Ramses II
Gesetz: 0
TV? Dort nachschauen!
Erstellt am 31.07.2006 um 11:02 Uhr von Frank B.
Es kommt auf den Tarifvertrag an, nicht auf die Art der Hochzeit. In der Regel steht sowas im Manteltarifvertrag.
Erstellt am 31.07.2006 um 11:06 Uhr von Fayence
Schlumpf,
es gibt kein Gesetz, welches einem AN für die Hochzeit 1 oder 2 Tage Sonderurlaub zugesteht.
Vielmehr handelt es sich in z.B. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen um die Konkretisierung des § 616 BGB. Bei uns gibt es in diesem Fall z.B. 1 Tag.
P.S.
Es sollte sich aber um die eigene standesamtliche Hochzeit handeln! :-)
Erstellt am 31.07.2006 um 19:41 Uhr von Hirnixxl
Der § 616 gesteht dem AN zumindest Sonderurlaub für die Zeit der Trauung zu. Das ist wohl die allgemeine Rechtsauffassung. Feiern gehört sicher nicht dazu.
Erstellt am 31.07.2006 um 19:43 Uhr von Fayence
Hirnxxl,
einen ganzen Tag?
Erstellt am 31.07.2006 um 19:48 Uhr von Ramses II
"Der § 616 gesteht dem AN zumindest Sonderurlaub für die Zeit der Trauung zu."
Schon mal den 616 gelesen?
Erstellt am 31.07.2006 um 20:03 Uhr von Lotte
§616 BGB
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird....
Der Partner zwingt mich an den Traualtar...
Erstellt am 31.07.2006 um 20:03 Uhr von ekieh
@Frank B
Zumindest bei Kirchens kommt es sehrwohl auf die Art der Hochzeit an ...
Erstellt am 31.07.2006 um 20:16 Uhr von Mona-Lisa
dieser § 616 BGB ist aber auch ganz schön daneben! Was ist eine nicht verhältnismäßig erhebliche Zeit?
Geschniegelt und gestriegelt zur Arbeit, eine halbe Stunde vor der Trauung ab auf`s Rathaus, Bussi für die Braut mit dem Hinweis, später mehr, wie der Blitz wieder zurück, und weiterarbeiten? Das kann`s ja wohl nicht sein.............. ?
Wenn kein TV gültig ist, oder dran angelehnt wird, wird`s wohl ohne Urlaub nicht funktionieren!
Erstellt am 31.07.2006 um 20:26 Uhr von Hirnixxl
Fayence,
nein nur für die tatsächliche Zeit der Trauung. Ich meine vergleichbar mit einem Arztbesuch.
Das kann ja auch Sinn machen wenn man erst nach der kirchlichen Hochzeit feiern will.
Einfach mal googeln.
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html
Erstellt am 31.07.2006 um 20:47 Uhr von Fayence
Hirnixxl,
sorry, bei Deiner letzten Antwort konnte ich mir ein Grinsen nicht verkneifen! Stelle mir grad die Szenerie vor...
Obwohl so in der Art sollen Trauungen schon vorgekommen sein - Blitzhochzeit oder so! :-))
Die Seite, die Du gegoogelt hast, bietet einen ganz guten Überblick bzw. Anhaltspunkte!