Erstellt am 13.08.2018 um 22:34 Uhr von celestro
1.) Nachrücker-Prinzip? Wenn von der stärksten Liste, Personen Ihr Amt niederlegen, rücken von der gleichen Liste neue Personen nach. War die Liste dann leer, dass von einer anderen Liste Nachrücker kamen ?
2.) man kann den BRV abwählen, ja.
3.) aber vielleicht hat der BRV seinen Job ja gut gemacht? Eine Abwahl „nur weil man es kann“ fände ich persönlich total daneben
Erstellt am 14.08.2018 um 06:21 Uhr von Elbeschwimmer
Ja, die Liste ist leer. Der neu eingesetzte BRV hat null BR Erfahrung, der BR Kollege aus der anderen Liste hat schon gute 10 Jahre BRV Erfahrung und würde gerne das Amt übernehmen wollen.
Erstellt am 14.08.2018 um 06:27 Uhr von Elbeschwimmer
Der neue BRV hat nur sein Programm durch gezogen mit Rückhalt seiner Liste und die haben vieles dadurch blockiert. Als Beispiel auch Paragraph 99 Betrvg außer Kraft gesetzt über eine Betriebsvereinbarung, weil es der Arbeitgeber so wünschte und forderte. Das ist einer der wenigen Punkte warum jetzt der alte BRV sein Amt zurück haben möchte, da seine Liste jetzt die Stimmen Mehrheit im BR Gremium hat. Die Frage ist nur, ob es durch einen einfachen Beschluss geht? Oder muss man da anders Vorgehen?
Erstellt am 14.08.2018 um 09:06 Uhr von takkus
Mal zu den Fakten:
§ 29 Abs. 3 BetrVG: Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Also- Antrag TOP "Abwahl des BRV" und TOP "Neuwahl BRV".
Oder- in Abwesenheit des derzeitigen BRV lädt der Stellvertreter zu einer BR- Sitzung ein und haut die selben TOP`s auf die TO.
Stellt Eure Liste den stellv. BRV und bekommt ihr ein Viertel der BRM zu diesem Antrag zusammen?
Erstellt am 14.08.2018 um 09:30 Uhr von celestro
"Als Beispiel auch Paragraph 99 Betrvg außer Kraft gesetzt über eine Betriebsvereinbarung, weil es der Arbeitgeber so wünschte und forderte."
Wenn einer bei Euch 10 Jahre BR-Erfahrung hat, hätte dieser Person allerdings klar sein MÜSSEN, daß man das Gesetz nicht mittels einer BV außer Kraft setzen kann.