Bedingungen vom BR Beschluss nicht eingehalten - was nun ?
Hallo Leute ,
ich als BRV(seid August ) bitte Euch Hilfestellung zu folgender Situation.
Unser BR hat heute Mittag per Beschluss der Öffnung und Arbeit am kommenden Samstag auf freiwilliger basis genehmigt. Bei uns ist Samstags kein normaler Arbeitstag.Es gab mehr freiwillige als Personal benötigt wird, daher haben wir den Beschluss mit der Auflage verbunden, dass die Auswahl anhand der aktuellen Überstundensalden erfolgt( die mit den wenigsten Std oder auch Minusstunden zuerst und dann mit aufsteigendem Saldo ) Dies wurde dem Management ca 14 Uhr kommuniziert.
Gegen ca 16:30 Uhr heute wurden wir vom Management per email benachrichtigt dass unser Management diese Auswahl für wenig sinnvoll hält. Daher habe man bewusst entschieden statt dessen die MA auszulosen.Die Liste der ausgelosten MA wurde vor 16:30 Uhr bereits am Standort per email kommuniziert.
Fazit - die an den Beschluss geknüpften Bedinungen sind nicht eingehalten.
Nun die Frage an Euch...
Wie ist die rechtliche Situation aus Eurer Sicht und wozu ratet ihr uns ? Abmahnen ? - neuer Beschluss dass Samstag öffnung untersagt ? einstweilige Verfügung ?
Bin im Namen des ganzen Gremiums ( 7 )dankbar für fundierte Ansichten/ Tipps .
lieben Dank vorab und VG
Community-Antworten (2)
17.12.2010 um 03:28 Uhr
Moin untouchable !
Kommt m.E. darauf an,wie wichtig Ihr diesen Verstoß nehmt. Die Möglichkeiten hast Du ja selber aufgezeigt,aber: Untersagung per Beschluss macht Euch keine Freunde im Kollegenkreis,da es ja mehr Freiwillige als nötig gibt. Einstweilige Verfügung - da sehe ich das Problem,daß der Gesetzgeber den Samstag durchaus als normalen Arbeitstag sieht,von der Problematik,heute noch einen Richter zu finden,mal abgesehen. Wie auch immer:Zur nächsten Sitzung die GL zum Rapport zitieren !
Grüsse,sueton
17.12.2010 um 12:13 Uhr
untouchable, Grundsätzlich ist es so das ihr einen Beschluss gefasst habt, an dem ihr Bedingungen geknüpft habt. Der AG ist nicht bereit dies zu akzeptieren. Defakto heißt dies das der AG dann die Überstunden oder diese freiwillige Mehrarbeit nicht durchführen darf. Akzeptiert ihr dies nun einfach so stillschweigend, verstösst nicht nur er , sondern auch ihr gegen einen gefassten Beschluss. Hier wäre nur die Möglichkeit kurzfristig eine Sitzung einzuberufen und den Beschluss durch einen neuen Beschluss, der im Sinne des AG ist zu heilen. Anmerkung von mir. Welche Sinnhaftigkeit sieht denn euer AG darin per Los zu entscheiden? Hier sind doch eure Kriterien genau die richtigen gewesen. Was hatte er gemacht wenn das Los genau so gefallen wäre wie ihr es in den Kriterien festgelegt habt? Warum ist der AG nicht erst auf den BR zugekommen und hat mit diesen versucht zu reden, sondern hat ihm gleich das Entresultat presentiert? Warum waren nicht welche aus dem Gremium bei der Losung dabei? Sorry, aber das Ding stinkt zum Himmel. Lasst euch vom AG nicht als unglaubwürdig hinstellen und beharrt auf euren Beschluss. Sind ihm diese Öffnungszeiten wirklich so wichtig wird er es auch so akzeptieren. Das ganze hätte dann auch noch den Positiven Effekt, das in Zukunft Plus und Minusstunden sozialverträglicher ge- oder abgeleistet werden. Gutes Gelingen
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