Erstellt am 31.07.2006 um 07:27 Uhr von Rollie
Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Kündigungsschutzgesetz während und ein Jahr nach ihrer Amtszeit.
Erstellt am 31.07.2006 um 10:29 Uhr von Fayence
Bitte die Ersatzmitglieder nicht vergessen!
In Eurer Situation solltet Ihr nochnotpeinlich auf die korrekte Ladung der RICHTIGEN Ersatzmitglieder achten!!!!