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Kann ein AG einen AN zu Nacharbeit auffordern, wenn kein Verschulden des AN vorliegt?

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peggyh
Jan 2018 bearbeitet

folgende Sachlage: Ein Mitarbeiter hat einen 40 Stunden-Vertrag. Wegen technischen Fehlers der PC-Technik oder fehlernder Daten zum Abarbeiten kann dieser Mitarbeiter nicht arbeiten und wird vom Arbeitgeber nach Hause geschickt, obwohl er sich zu anderen Tätigkeiten bereit erklärt hat. Der Arbeitgeber bezahlt den Tag voll, verlangt aber, daß die so entstandenen Fehlstunden nachgearbeitet werden sollen, wenn wieder Daten da sind, das würde bedeuten, daß der Mitarbeiter dann in einer der folgenden Wochen dann statt 40 Stunden nun 42 Stunden o.ä. arbeitet. Kann der Arbeitgeber dies fordern oder nicht?

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Community-Antworten (15)

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paula

29.07.2006 um 22:06 Uhr

hat sich der mitarbiter zu mehrarbeit in seinem arbeitsvertrag verpflichtet? gibt es eien BR im unternehmen?

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Fayence

29.07.2006 um 22:25 Uhr

paula,

Annahmeverzug?

P
paula

29.07.2006 um 22:31 Uhr

neeee

aber mehrarbeit kann der AG nur anordnen wenn sich der AN dazu bereit erklärt hat...

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peggyh

29.07.2006 um 22:32 Uhr

paula,

ja, es gibt einen br und nein, der arbeitsvertrag geht nur über diese 40 stunden pro woche.

P
peggyh

29.07.2006 um 22:34 Uhr

paula,

noch eine nachfrage...

ist es in dem fall nicht so, daß der ag seiner beschäftigungspflicht nicht nachkommen konnte und den an deshalb nach hause geschickt hat?

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Kölner

29.07.2006 um 22:34 Uhr

@paula "aber mehrarbeit kann der AG nur anordnen wenn sich der AN dazu bereit erklärt hat..." In diesem konkreten Fall wage ich, Dir meine Zweifel anmelden zu dürfen.

P
peggyh

29.07.2006 um 22:36 Uhr

fayence,

sorry... ich bin noch nich allzulange dabei... was ist annahmeverzug??

K
Kölner

29.07.2006 um 22:37 Uhr

@peggyh § 615 BGB

F
Fayence

29.07.2006 um 22:39 Uhr

paula,

Hintergrund meines Einwurfs war, dass der AN gehindert war, seine Tätigkeit verrichten zu können. AG hat dies anerkannt und diesen AN bei voller Bezahlung nach Hause geschickt.

Kann der AG diesen "Annahmeverzug?" damit verknüpfen, dass er dem AN die Nacharbeit aufbrummt? Würde sagen, nein!

Es sei denn.... und dann kommt Deine Antwort + Einverständnis BR (Genehmigung Überstunden)! Einverstanden?

P
peggyh

29.07.2006 um 22:45 Uhr

fayence,

seh ich das also richtig.. der an muß diese nacharbeit nur hinnehmen, wenn er sich zu überstunden verpflichtet hat in seinem arbeitsvertrag? der br hat zwar in teilbereichen des projektes mehrarbeit genehmigt, dies betrifft diesen an aber nicht.

P
paula

29.07.2006 um 22:47 Uhr

also ganz langsam:

die stunde die der AN nach hause geschickt wurde bei voller bezahlung ist doch nicht das problem. der AG muss das beschäftigungsrisiko tragen und das hat er auch getan. so nun will er das der AN mehrarbeit leistet. wenn der Arbeitsvertrag dazu nichts aussagt, muss der AN nicht arbeiten wenn der BR nicht zustimmt schon 2mal nicht.

falls es eine arbeistzeitordnung im betrieb gibt die hier andere regeln aufstellt sieht der fall wieder ganz anders aus......

F
Fayence

29.07.2006 um 22:49 Uhr

paula, dann sind wir uns ja einig! :-)

K
Kölner

29.07.2006 um 22:50 Uhr

@paula Kannst Du den letzten Satz nochmals unterstreichen?!

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peggyh

29.07.2006 um 22:50 Uhr

paula,

nein, eine solche verordnung haben wir nicht.

P
peggyh

29.07.2006 um 22:53 Uhr

paula, fayence und kölner...

habt mir doll geholfen... jetzt muß ich das nur noch unserem vorsitzenden beibringen, der ist nämlich der meinung, der an müsse arbeiten und hat irgendwas von einem zeitraum von 4 wochen erzählt, mit dem ich nix anfangen konnte... so nach dem motto, nach 4 wochen würden die geforderten stunden verfallen oder so...

danke euch :o)))

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