Kann ein AG einen AN zu Nacharbeit auffordern, wenn kein Verschulden des AN vorliegt?
folgende Sachlage: Ein Mitarbeiter hat einen 40 Stunden-Vertrag. Wegen technischen Fehlers der PC-Technik oder fehlernder Daten zum Abarbeiten kann dieser Mitarbeiter nicht arbeiten und wird vom Arbeitgeber nach Hause geschickt, obwohl er sich zu anderen Tätigkeiten bereit erklärt hat. Der Arbeitgeber bezahlt den Tag voll, verlangt aber, daß die so entstandenen Fehlstunden nachgearbeitet werden sollen, wenn wieder Daten da sind, das würde bedeuten, daß der Mitarbeiter dann in einer der folgenden Wochen dann statt 40 Stunden nun 42 Stunden o.ä. arbeitet. Kann der Arbeitgeber dies fordern oder nicht?
Community-Antworten (15)
29.07.2006 um 22:06 Uhr
hat sich der mitarbiter zu mehrarbeit in seinem arbeitsvertrag verpflichtet? gibt es eien BR im unternehmen?
29.07.2006 um 22:25 Uhr
paula,
Annahmeverzug?
29.07.2006 um 22:31 Uhr
neeee
aber mehrarbeit kann der AG nur anordnen wenn sich der AN dazu bereit erklärt hat...
29.07.2006 um 22:32 Uhr
paula,
ja, es gibt einen br und nein, der arbeitsvertrag geht nur über diese 40 stunden pro woche.
29.07.2006 um 22:34 Uhr
paula,
noch eine nachfrage...
ist es in dem fall nicht so, daß der ag seiner beschäftigungspflicht nicht nachkommen konnte und den an deshalb nach hause geschickt hat?
29.07.2006 um 22:34 Uhr
@paula "aber mehrarbeit kann der AG nur anordnen wenn sich der AN dazu bereit erklärt hat..." In diesem konkreten Fall wage ich, Dir meine Zweifel anmelden zu dürfen.
29.07.2006 um 22:36 Uhr
fayence,
sorry... ich bin noch nich allzulange dabei... was ist annahmeverzug??
29.07.2006 um 22:37 Uhr
@peggyh § 615 BGB
29.07.2006 um 22:39 Uhr
paula,
Hintergrund meines Einwurfs war, dass der AN gehindert war, seine Tätigkeit verrichten zu können. AG hat dies anerkannt und diesen AN bei voller Bezahlung nach Hause geschickt.
Kann der AG diesen "Annahmeverzug?" damit verknüpfen, dass er dem AN die Nacharbeit aufbrummt? Würde sagen, nein!
Es sei denn.... und dann kommt Deine Antwort + Einverständnis BR (Genehmigung Überstunden)! Einverstanden?
29.07.2006 um 22:45 Uhr
fayence,
seh ich das also richtig.. der an muß diese nacharbeit nur hinnehmen, wenn er sich zu überstunden verpflichtet hat in seinem arbeitsvertrag? der br hat zwar in teilbereichen des projektes mehrarbeit genehmigt, dies betrifft diesen an aber nicht.
29.07.2006 um 22:47 Uhr
also ganz langsam:
die stunde die der AN nach hause geschickt wurde bei voller bezahlung ist doch nicht das problem. der AG muss das beschäftigungsrisiko tragen und das hat er auch getan. so nun will er das der AN mehrarbeit leistet. wenn der Arbeitsvertrag dazu nichts aussagt, muss der AN nicht arbeiten wenn der BR nicht zustimmt schon 2mal nicht.
falls es eine arbeistzeitordnung im betrieb gibt die hier andere regeln aufstellt sieht der fall wieder ganz anders aus......
29.07.2006 um 22:49 Uhr
paula, dann sind wir uns ja einig! :-)
29.07.2006 um 22:50 Uhr
@paula Kannst Du den letzten Satz nochmals unterstreichen?!
29.07.2006 um 22:50 Uhr
paula,
nein, eine solche verordnung haben wir nicht.
29.07.2006 um 22:53 Uhr
paula, fayence und kölner...
habt mir doll geholfen... jetzt muß ich das nur noch unserem vorsitzenden beibringen, der ist nämlich der meinung, der an müsse arbeiten und hat irgendwas von einem zeitraum von 4 wochen erzählt, mit dem ich nix anfangen konnte... so nach dem motto, nach 4 wochen würden die geforderten stunden verfallen oder so...
danke euch :o)))
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