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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat abwählen ? wie ist das möglich ?

K
kajuku
Jan 2018 bearbeitet

Wie kann ich einen Betriebsrat abwählen,wenn er das Vertrauen der Kollegen verloren hat?

3.92808

Community-Antworten (8)

L
Lotte

29.07.2006 um 20:13 Uhr

gar nicht. Vertrauensverlust an sich ist keine grobe Pflichtverletzung. Da müßte schon beschrieben werden, was zu diesem Vertrauensverlust geführt hat.

F
Fayence

29.07.2006 um 22:45 Uhr

kajuku,

ganz einfach! Bei der nächsten BR-Wahl nicht wiederwählen!!

RI
Ramses II

30.07.2006 um 01:50 Uhr

aktiv passiv?

F
Fayence

30.07.2006 um 02:01 Uhr

Dürfte Typ abhängig sein... ;-)

RI
Ramses II

30.07.2006 um 02:28 Uhr

Falls beide ihre Schrittgeschwindigkeit anpassen käönnen?

F
Fayence

30.07.2006 um 11:14 Uhr

BMTIPG :-))

RI
Ramses II

31.07.2006 um 02:03 Uhr

Tja... wenn man englisch beherrscht...

S
sprotte212

01.08.2006 um 11:16 Uhr

§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Aufläsung des Betriebsrats wg grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden. (...)

es kommt also drauf an warum er das Vertrauen verloren hat - gibt es einen konkreten grund - also pflichtverletzung?

hoffe ich konnte dir helfen kajuku

viele Grüße sprotte

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