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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV abwählen - Ist das möglich??

T
Thomm
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich bin stellvertretende JAV in einem Unternehmen. Viele Azubis beschweren sich immer häufiger über den JAV-Vorsitzenden und möchten diesen abwählen!

Ist das möglich? Was kann ich als stellv.-JAV tun?

vielen Dank

Thomas Mergent

3.58701

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

06.03.2006 um 17:49 Uhr

JAV oder GJAV? Du schreibst "Unternehmen"

Lies Dir mal den §65 BetrVGG durch. Dort steht, welche §§ für die Amtsführung der JAV entsprechend wie beim BR anzuwenden sind.

Zunächst mal würde ich mit dem Vorsitzenden reden, um die Gründe für die Klagen evtl. zu beseitigen.

Der Vorsitzende kann in einer JAV-Sitzung per Beschluss mit der Mehrheit der Anwesenden abberufen werden. Dazu mußt Du nur vor der Sitzung, oder in der Sitzung falls alle JAV-Vertreter da sind, den Antrag auf Abberufung stellen. Danach könnt ihr einen neuen wählen.

Gruesse w-j-l

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