Freistellungsvereinbarung BRV - wer hat Infos dazu?
Hallo und Guten Morgen
ich habe mal eine Frage an euch, gibt es irgendwo informationen zu einer Freistellungsvereinbarun für den BRV zwischen BR und AG? Ist sowas überhaupt notwendig und wenn ja, was müsste man dort vereinbaren?
Danke
Community-Antworten (2)
03.08.2006 um 11:13 Uhr
Hallo salepf, im § 38 BetrVG steht alles über Freistellung von BRMtgl.. In Betrieben mit weniger als 200 AN kann eine Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG erfolgen oder mit dem AG durch eine BV vereinbart werden. Was vereinbart werden soll, kommt auf die Umstände des einzelnen Betriebes an, z. B. wechselnder Einsatz von Leih-AN und geringfügig Beschäftigten (400 €-AN).
03.08.2006 um 12:06 Uhr
Salepf,
die Frage "was müsste dort vereinabrt werden" finde ich spaßig!
Was verstehst Du denn überhaupt unter einer "Freistellungsvereinbarung"?
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