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Freistellungsvereinbarung BRV - wer hat Infos dazu?

S
salepf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und Guten Morgen

ich habe mal eine Frage an euch, gibt es irgendwo informationen zu einer Freistellungsvereinbarun für den BRV zwischen BR und AG? Ist sowas überhaupt notwendig und wenn ja, was müsste man dort vereinbaren?

Danke

2.30902

Community-Antworten (2)

P
pit47

03.08.2006 um 11:13 Uhr

Hallo salepf, im § 38 BetrVG steht alles über Freistellung von BRMtgl.. In Betrieben mit weniger als 200 AN kann eine Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG erfolgen oder mit dem AG durch eine BV vereinbart werden. Was vereinbart werden soll, kommt auf die Umstände des einzelnen Betriebes an, z. B. wechselnder Einsatz von Leih-AN und geringfügig Beschäftigten (400 €-AN).

RI
Ramses II

03.08.2006 um 12:06 Uhr

Salepf,

die Frage "was müsste dort vereinabrt werden" finde ich spaßig!

Was verstehst Du denn überhaupt unter einer "Freistellungsvereinbarung"?

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