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Mitarbeiterbefragung

S
STB1909Q
Feb 2019 bearbeitet

Wenn der Betriebsrat eine Mitarbeiterbefragung startet, kann der Arbeitgeber von uns verlangen erst über die Fragen zu schauen und uns dann einige Fragen verbieten?

51103

Community-Antworten (3)

T
takkus

13.08.2018 um 10:18 Uhr

Aus meiner Sicht: Nein.

P
Pjöööng

13.08.2018 um 11:28 Uhr

Der Arbeitgeber könnte aber auf die Idee kommen zu prüfen ob dieser Fragebogen und seine Inhalte gesetzliche Aufgabe des BR ist.

C
Challenger

13.08.2018 um 14:51 Uhr

Zitat Pjöööng : Der Arbeitgeber könnte aber auf die Idee kommen zu prüfen ob dieser Fragebogen und seine Inhalte gesetzliche Aufgabe des BR ist.

Genau. Deshalb könnt Ihr Euch bei der Aufstellung eines Fragebogen u.a. an §80 BetrVG orientieren.

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