Mitarbeiterbefragung
Wenn der Betriebsrat eine Mitarbeiterbefragung startet, kann der Arbeitgeber von uns verlangen erst über die Fragen zu schauen und uns dann einige Fragen verbieten?
Community-Antworten (3)
13.08.2018 um 10:18 Uhr
Aus meiner Sicht: Nein.
13.08.2018 um 11:28 Uhr
Der Arbeitgeber könnte aber auf die Idee kommen zu prüfen ob dieser Fragebogen und seine Inhalte gesetzliche Aufgabe des BR ist.
13.08.2018 um 14:51 Uhr
Zitat Pjöööng : Der Arbeitgeber könnte aber auf die Idee kommen zu prüfen ob dieser Fragebogen und seine Inhalte gesetzliche Aufgabe des BR ist.
Genau. Deshalb könnt Ihr Euch bei der Aufstellung eines Fragebogen u.a. an §80 BetrVG orientieren.
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