Beschluss wirksam bei unzulässiger Tagesordnung und fehlende Einladung von Ersatzkandidaten?
Hallo,
die Tagesordnung wird bei uns 4 Tage vor der BR-Sitzung per E-Mail versendet. Jetzt kam 1 Tag vor der BR-Sitzung ein Nachtrag zur Tagesordnung mit einem Punkt, bei dem nichts über ein Beschluss stand. Am Sitzungsanfang wurde nicht Abgestimmt, ob dieser Punkt in die Tagesordnung soll. Desweiteren mußte ich am Ende der Sitzung feststellen, dass es nicht für nötig gehalten wurde die Ersatzmitglieder der einzelnen Listen korrekt einzuladen. Ist dieser Beschluss, der geheim vorbehandelt wurde, nun wirksam?
Community-Antworten (8)
28.07.2006 um 16:17 Uhr
Der Beschluss ist ungültig wegen der möglicherweise falschen Ladung von Ersatzmitgliedern. Ausserdem muss einer Änderung der Tagesordnung vor Sitzungsbeginn von allen BR-Mitgliedern zugestimmt werden. Wenn auch nur einer dagegen ist darf der Punkt zwar behandelt werden unter Verschiedenes, aber kein Beschluss gefasst werden.
28.07.2006 um 16:26 Uhr
Beschluß ungültig wegen "möglicherweise" falscher Ladung? Nein! Das gibt es nicht.
Wenn, wie hier beschrieben, die Ergänzung der TO einen Tag vor der Sitzung verschickt wurde, dann sollte das (je nach Komplexität des Beratungsgegenstandes) im Allgemeinen auch ausreichend sein.
Ob in der TO explizit darauf hingewiesen werden muss, dass der BR hier möglicherweise einen Beschluss fassen wird, darüber gibt es verschiedene Meinungen. Ich vertraue hier immer noch auf die Intelligenz der Betriebsräte.
28.07.2006 um 18:54 Uhr
Strittig ist auch, ob der Beschluss zur Erweiterung der Tagesordnung vor oder unmittelbar zu Beginn der Sitzung kommen muss, oder ob der Beschluss auch in der Sitzung erfolgen kann.
Klar ist: Wenns nicht einstimmig ist, idt die Tagesordnung nicht geändert.
Wenn Ersatzmitglieder nicht geladen wurden, kanns eng werden, ist zumindest anfechtbar.
28.07.2006 um 19:07 Uhr
Betriebsratten, Eine Ergänzung der TO vom BRV ist in den Kommentierungen vorgesehen. (z.B. Fitting BetrVG §29 RN 48) und benötigt, wenn sie rechtzeitig vor der Sitzung erfolgt keinen Beschluss.
Erst eine Änderung in der Sitzung erfordert einen Beschluss, wie willst Du auch einen voher fassen ohne BRM ;-)
Auch die Einstimmigkeit bleibt in den Kommentierungen durchaus nicht unangefochten
29.07.2006 um 22:31 Uhr
Theorie,
dann mal ab in die Praxis! Was glaubst Du, wer ein Interesse an der Beweisführung bzgl. eines unwirksamen Beschluss haben könnte? Etwa der Arbeitgeber? Wobei ein solcher Beschluss bereits das Tageslicht erblickt haben sollte...
30.07.2006 um 14:27 Uhr
Was kann man einem der uneingeladenen Ersatzmitgliedern nun raten, der sich hintergangen fühlt?
30.07.2006 um 16:26 Uhr
Theorie, hast Du denn mal mit Eurem BRV gesprochen, warum die E-BRM nicht korrekt eingeladen wurden?
Es gibt ja verschieden schwerwiegende Gründe, z.B. zu spät Kenntnis gehabt ist etwas ganz anderes als keine Lust gehabt oder nicht dabei haben wollen.
30.07.2006 um 20:12 Uhr
"Was kann man einem der uneingeladenen Ersatzmitgliedern nun raten, der sich hintergangen fühlt?"
Theorie, ob sich ein Ersatzmitglied hintergangen fühlt oder nicht, ist zunächst einmal schnurzpiepegal!
Nochmal, ein entscheidendes Kritierium für die korrekte Ladung der Ersatzmitglieder ist die ordnungsgemässe Beschlussfassung, welche im Fall der Fälle einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können muss. Ist letztendlich aber nur dann von Bedeutung, wenn einer dieser Beschlüsse Aussenwirkung erlangt hat und Euer AG mit diesem überhaupt nicht einverstanden ist!
Würde z.B. dann interessant, wenn einem falsch geladenen Ersatzmitglied gekündigt werden soll und Ihr im Hinblick auf den §103 BetrVG / §15 KschG widersprecht!
Und genau den Punkt einen rechtssicheren Beschluss fassen zu können, würde ich in der nächsten Sitzung thematisieren. Unabhängig davon, kann ein Ersatzmitglied seine ordnungsgemässe Ladung per einstweiliger Verfügung einklagen!
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