Erstellt am 13.12.2017 um 17:11 Uhr von stehipp
Klingt nicht so, als ob ihr ein sonderlich gutes Verhältnis zu eurem AG habt.
Ich würde ihn einfach mal bitten euch mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage er die erwünschten Unterlagen/ Informationen anfordert.
Mir ist hier keine bekannt. Vor Gericht/ Einigungsstelle sieht es dann schon anders aus. Hier werdet ihr im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass die Einladung/ Tagesordnung/ Beschlussfassung fehlerfrei war.
Den Beschluss muss der AG natürlich bekommen. Steht außer Frage.
Auf der Tagesordnung stehen regelmäßig auch andere Punkte, die an dem Tag besprochen/ entschieden werden sollten. Das geht den AG grundsätzlich mal nichts an.
Erstellt am 13.12.2017 um 17:22 Uhr von rsddbr
Warum der AG die Unterlagen haben möchte, ist eindeutig: Er möchte prüfen, ob bei der Beschlussfassung möglicherweise Fehler gemacht wurden. Das ist aber nicht Aufgabe des AG. Er hat sich nicht in die Amtsführung des BR einzumischen. Fehler bei der Beschlussfassung sind Angelegenheit des BR. Die Wirksamkeit eines BR-Beschlusses kann auf Antrag beim Arbeitsgericht geprüft werden. Diesen Antrag darf jedoch nur von BR-Mitgliedern gestellt werden, wenn sie in ihren eigenen Rechten verletzt sind.
Erstellt am 13.12.2017 um 17:26 Uhr von wieso
richtig erkannt. Das Verhältnis war noch nie gut und jetzt ist es regelrecht gestört, weil wir RA beauftragt und Klage eingereicht haben.
Ich sehe das genau so wegen der übrigen Tagesordnungspunkte, bin aber eben nicht sicher, ob wir verpflichtet sind. Vor Gericht ja, das ist klar, aber gegenüber dem AG eben nicht.
Erstellt am 13.12.2017 um 18:32 Uhr von kratzbürste
Natürlich bekommt er weder Tagesordnung noch Sitzungsniederschrift
Erstellt am 13.12.2017 um 23:34 Uhr von ganther
erinnert an das Standardvorgehen unseres Arbeitgebers. Wenn wir ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber anstrengen kommt immer genau eine solche Anfrage, die wir stets ablehnen. Damit ist das Ding aber noch nicht durch. Im Prozess folgt dann Folgendes: der Arbeitgeber bestreitet im Beschlussverfahren die ordnungsgemäße Beschlussfassung zur Einleitung des Verfahrens plus den ordnungsgemäßen Beschluss zur Beauftragung des Anwalts mit sog. Nichtwissen. Dann muss der Betriebsrat die Hosen runter lassen und genau darlegen, das ordnungsgemäß geladen wurde, wie die Tagesordnung lautete und wie die Beschlussfassung war. Wenn es dabei einen Fehler gab ist noch nicht alles verloren, da man bis zum Ende des Verfahrens als BR die Beschlüsse nachholen kann. Ausnahme: fristgebundene Sachen. So z.B. wenn man den Beschluss zur Einlegung eines Rechtsmittels braucht.
Wir lassen uns daher die Tagesordnung und die Beschlussfassung von unserem RA zur Sitzung bereits vorbereiten. Man muss halt bei der Ladung aufpassen, damit man da alles richtig macht.
Unser Arbeitgeber macht das im gesamten Unternehmen so und so haben wir bei fast 40 Filialen nun einen guten Überblick wie die Gerichte dies in der Republik machen. Die Richter sind über ein solches Vorgehen des Arbeitgebers nicht begeistert aber ich kenne keinen Fall, wo es anders gelaufen wäre.
Erstellt am 14.12.2017 um 12:43 Uhr von fantil
Zitat wieso:
"BR hat einen RA beauftragt, Klage steht an und...."
Wieso fragst du hier im Forum und nicht den beaftragten Anwalt?
Erstellt am 14.12.2017 um 17:08 Uhr von wieso
@ fantil
den konnte ich auf Grund seiner Termine nicht erreichen. Ausserdem ist es immer wieder gut Erfahrungsberichte von anderen BRs zu hören.