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Tarifflucht frage 87.10 betrVg

K
Köpenicker
Feb 2019 bearbeitet

Hallo meine Firma hat den haustarifvertrag zum 31.08 gekündigt. Wenn ich richtig gelesen hab, sagt der ag welches Budget für Löhne da ist und der br kann schauen wie er die Krümmel verteilt. Sind in diesem Budget auch die Mitarbeiter enthalten für die eine Nachwirkung des TV besteht. Hat jemand schon mal bessere Bedingungen rausgeholt als die Gw erreicht hätte. Sehe nur bis jetzt Nachteile.

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Community-Antworten (12)

K
krambambuli

11.08.2018 um 17:27 Uhr

Bedenke § 77 Abs 3 BetrVG! !!!! Außerdem - was der Arbeitgeber alles mit aus dem Entgelttopf bedienen will, musst du ihn fragen.

A
AlterMann

11.08.2018 um 17:39 Uhr

Natürlich gibt es (ganz selten) Firmen mit Haustarifen oberhalb des Flächentarifvertrags. Wenn das bei Euch so wäre, dann wüsstet Ihr das vermutlich. Wenn der AG den TV kündigt, dann in der Regel, um Geld zu sparen. Klar bedeutet das für die Kollegen Nachteile. Das Blöde ist, dass wegen der Nachwirkung die Streikbereitschaft am Anfang eher verhalten ist.

K
Köpenicker

11.08.2018 um 17:40 Uhr

Gilt §77 abs.3 auch wenn der TV gekündigt würde?

K
Köpenicker

11.08.2018 um 18:08 Uhr

Viel Geld kann er nicht sparen. Der Mindestlohn hat ab 2019 , bei den meisten Kollegen den alten Stundenlohn überholt. Die beiden einzigen Unterschiede zu gesetzlichen Mindeststandards ist mehr Urlaub und eine Sonderzahlung die Allerdings sich an den Lohn von 1996 berechnet. Die Firma ist eben sehr schwach organisiert. Besonders der höhere Urlaubsanspruch war ein Grund warum man neue Mitarbeiter bekommen hat bzw. das die Mitarbeiter geblieben.

K
krambambuli

11.08.2018 um 19:32 Uhr

77.3 gilt auch in Betrieben ohne Tarifvertrag. Es heißt ja "üblicher Weise " tariflich geregelt werden.

Der Gesetzgeber wollte nicht, dass ein BR die Funktion einer Gewerkschaft übernimmt.

Wenn die Kollegen nicht in die Gewerkschaft eintreten wollen, müssen sie auch ohne Tarifvertrag auskommen. Sie können nicht erwarten , dass ihnen der BR die Kastanien aus dem Feuer holt.

K
Köpenicker

12.08.2018 um 13:31 Uhr

Wie siehst denn für Mitarbeiter aus, die nicht in der Gw sind mit der Nachwirkung. In den Arbeitsverträgen
Steht Lohn wird nach tarif bezahlt unabhängig ob sie in der Gw sind.

B
BRHamburg

12.08.2018 um 14:07 Uhr

Einen Rechtsanspruch haben nur Mitglieder der Gewerkschaft, die zum Zeitpunkt des Tarifvertrags auch Arbeitnehmer waren. Was der Arbeitgeber macht kann hier niemand beurteilen.

K
Köpenicker

12.08.2018 um 15:00 Uhr

Heißt selbst wenn meine lieben br-Kollegen versuchen, eine Bv auszuhandeln die jahressonderzahlungen und Urlaub ausgleicht. Kann der ag sie jederzeit kündigen. Würde ja gegen §77 abs 3 verstoßen. Sehe ich richtig das der br sich damit erpressbar macht, weil der ag immer drohen kann, wenn wir nicht Spuren diese bv, die ja eigentlich keine ist zu kündigen. Persönlich denke ich auch unbedingt in diesem Fall mit der Gw zusammenarbeiten, aber die meisten denken ebent nicht so im Gremium.

B
BRHamburg

12.08.2018 um 21:27 Uhr

Bei der Jahressonderzahlung kommt es drauf an wie ihr das Kind nennt. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld dürften unter den Tarifvorbehalt fallen. Aber eine Jahresprämie ist nicht tariflich fixiert und wenn ihr diese Prämie z.B im Sep oder Okt zahlen lasst ist auch der Verdacht vom Tisch es wäre Weihnachtsgeld. Man muss hat tricksen. Ihr könnt auch versuchen eine Nachwirkfrist in die BV aufzunehmen. Dann würde die alte Bv solange gelten bis eine neue BV sie ablöst. Nur dafür braucht ihr eine gute Verhandlungsposition.

K
Köpenicker

12.08.2018 um 21:32 Uhr

Es gibt ja keine bv dazu und auch im tv nennt sich jahressonderzahlung.

K
Köpenicker

12.08.2018 um 21:38 Uhr

Ich geh beim dem gf immer vom schlimmsten aus. Heißt für mich Sonderzahlungen werden schön mit dem Mindestlohn verrechnet.

G
ganther

13.08.2018 um 00:37 Uhr

Also auch MA die nicht in der Gew sind könnten ihre Ansprüche gesichert haben. Ihr solltet euch mal mit dem Thema Verweisungsklauseln auseinandersetzen. Am besten mal einen Anwalt holen und die unterschiedlichen Konstellationen durchspielen. Da sieht man dann auch was für den BR geht. 77 BetrVG ist durchaus ein Problem da BV in diesem Bereich einfach unwirksam sind. D.h. es bedarf noch nicht mal einer Kündigung der BV. Daher unbedingt mit einem Profi eine Strategie ausarbeiten da ihr sonst garantiert Fehler macht

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