Erstellt am 28.07.2006 um 15:20 Uhr von Ramses II
"Freiwillig" bedeutet ja, dass es keine gesetzliche, tarif- oder einzelvertragliche Verpflichtung gibt.
Wenn die Rechtsgrundlage wegfällt, dann wird es automatisch eine "freiwillige" Zulage.
Was will der BR in diesem zusammenhnag machen?
Erstellt am 28.07.2006 um 23:53 Uhr von spartacus
moin,
ich vermute der AG will das MBR des BR umgehen. leistungszulagen sind mitbestimmungspflichtig gem.§ 87(1)11 BetrVG. der BR sollte prüfen ob die leistung zum erhalt der zulage NICHT mehr erbracht werden muß.ist es keine leistungszulage mehr, würde ich sagen es handelt sich um eine ÜTZ(übertarifliche zahlung). das volumen(der topf) bestimmt der AG, die verteilungskriterien unterliegen wieder der Mb des Br.(§ 87(1)10 BetrVG