Leistungszulage in freiwillige Zulage änderbar?
Hallo,
kann die Geschäftsleitung ohne Wissen und Absprache mit dem BR die bisherige Leistungszulage einfach in eine freiwillige Zulage ändern? Es gibt keine BV dazu.
Danke im voraus!
Community-Antworten (2)
28.07.2006 um 17:20 Uhr
"Freiwillig" bedeutet ja, dass es keine gesetzliche, tarif- oder einzelvertragliche Verpflichtung gibt.
Wenn die Rechtsgrundlage wegfällt, dann wird es automatisch eine "freiwillige" Zulage.
Was will der BR in diesem zusammenhnag machen?
29.07.2006 um 01:53 Uhr
moin,
ich vermute der AG will das MBR des BR umgehen. leistungszulagen sind mitbestimmungspflichtig gem.§ 87(1)11 BetrVG. der BR sollte prüfen ob die leistung zum erhalt der zulage NICHT mehr erbracht werden muß.ist es keine leistungszulage mehr, würde ich sagen es handelt sich um eine ÜTZ(übertarifliche zahlung). das volumen(der topf) bestimmt der AG, die verteilungskriterien unterliegen wieder der Mb des Br.(§ 87(1)10 BetrVG
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