Antrag GF beim GBR; Richtigkeit des Beschlusses - welche Mehrheit ist erforderlich?
Hallo Kollegen,
folgende Situation: Antrag "X" der GF beim GBR:
Gesamtstimmenzahl 1800 Anwesend 1500
Abstimmungsergebnis: 696 Ja 350 Nein 454 Enthaltungen.
Liege ich richtig, dass damit der Antrag trotz mehr Ja - Stimmen abgelehnt ist, da er die erforderlichen 751 Stimmen für die einfache Mehrheit nicht erreicht hat?
Community-Antworten (4)
28.07.2006 um 10:29 Uhr
Hallo Nemet, m.E. sind Enthaltungen mit Nein zu werten. Somit wären 804 Neinstimmen gegen 696 Jastimmen, Antrag abgelehnt.
28.07.2006 um 10:31 Uhr
Hallo Nement,
Du liegst richtig!
28.07.2006 um 12:42 Uhr
Hallo Nemet, Werner und Fayence,
warum sollten Enthaltungen als "Nein" betrachtet werden können? Enthaltungen sind eine Möglichkeit, Unentschlossenheit zu dokumentieren. Mit der Enthaltung wird zum Ausdruck gebracht, an der Abstimmung an sich Kritik zu üben.
Hier müsste die Geschäftsordnung herangezogen werden: Ist eine bestimmte Stimmenzahl notwendig, um die Abstimmung positiv zu bescheiden?
Nach meinem Rechtsempfinden wäre der Antrag mit 696 Ja-Stimmen und 350 Neinstimmen angenommen.
Aus dem BetrVG konnte ich hierzu keine anderen Hinweise erkennen.
Mit solidarischen Grüßen
28.07.2006 um 12:46 Uhr
@Matze Dein Rechtsempfinden ist demnach falsch! Als Krücke würde ich mir den Satz "...die Enthaltungen haben sich noch nicht FÜR den Antrag erwärmen können!" merken. Ansonsten sind die einschlägigen Kommentare zu empfehlen.
Achso: Auch eine GO kann das nicht anders regeln!
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