Erstellt am 28.07.2006 um 08:29 Uhr von Werner
Hallo Nemet,
m.E. sind Enthaltungen mit Nein zu werten.
Somit wären 804 Neinstimmen gegen 696 Jastimmen, Antrag abgelehnt.
Erstellt am 28.07.2006 um 08:31 Uhr von Fayence
Hallo Nement,
Du liegst richtig!
Erstellt am 28.07.2006 um 10:42 Uhr von Matze
Hallo Nemet, Werner und Fayence,
warum sollten Enthaltungen als "Nein" betrachtet werden können? Enthaltungen sind eine Möglichkeit, Unentschlossenheit zu dokumentieren. Mit der Enthaltung wird zum Ausdruck gebracht, an der Abstimmung an sich Kritik zu üben.
Hier müsste die Geschäftsordnung herangezogen werden: Ist eine bestimmte Stimmenzahl notwendig, um die Abstimmung positiv zu bescheiden?
Nach meinem Rechtsempfinden wäre der Antrag mit 696 Ja-Stimmen und 350 Neinstimmen angenommen.
Aus dem BetrVG konnte ich hierzu keine anderen Hinweise erkennen.
Mit solidarischen Grüßen
Erstellt am 28.07.2006 um 10:46 Uhr von Kölner
@Matze
Dein Rechtsempfinden ist demnach falsch!
Als Krücke würde ich mir den Satz "...die Enthaltungen haben sich noch nicht FÜR den Antrag erwärmen können!" merken. Ansonsten sind die einschlägigen Kommentare zu empfehlen.
Achso: Auch eine GO kann das nicht anders regeln!