Versetzung BR - ist das während der Amtszeit zulässig?
hallo zusammen,
kann ein gewählter Betriebsrat (BRV) während seiner amtszeit in eine andere stadt versetzt werden, obwohl im av explizit der jetzige standort benannt wird. der standort wird nicht geschlossen, sondern die mitarbeiterzahl soll reduziert werden. dank euch jetzt schon für die antwort.
lg
Community-Antworten (6)
27.07.2006 um 22:55 Uhr
@stern Verliert das BRM seine Wählbarkeit? Aber ggf. würde es bei einer Weigerung des BRM spannender, wie der AG dann vorgehen will!
28.07.2006 um 07:55 Uhr
@kölner wie meinst du das, ob er seine wählbarkeit verliert?
lg
28.07.2006 um 10:38 Uhr
Hallo Stern,
hier gilt § 103 Abs. 3 BetrVG.
In der Kommentierung dazu steht: " Zur besseren Sicherung der Stellung der in Abs. 1 genannten Personen werden Einschränkungen der Versetzungsbefugnis des Arbeitgebers vorgesehen mit der Folge, dass Versetzungen, die zum Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen, entsprechende den Regelungen zur außerordentlichen Kündigung in Abs. 1 und 2 an die vorherige Zustimmung des BR und im Falle der Zustimmungsverweigerung an eine die Zustimmung ersetzende arbeitsgerichtliche Entscheidung gebunden werden.
Die Versetzung muss zur Folge haben, dass der betroffene Funktionsträger sein Amt verliert. Das ist dann der Fall, wenn er in einen anderen Betrieb versetzt wird, also die Betriebszugehörigkeit und damit die Wählbarkeit einbüßt."
Bei eurem Fall tritt aber vermutlich Abs 1 und 2 in Kraft, da das Versetzen in eine andere Stadt gegen den AV spricht und somit eine Änderungskündigung darstellt.
MfG Angi1
31.07.2006 um 14:28 Uhr
wie sieht es bei einem BRM aus, in dessen Arbeitsvertrag der Standort nicht namtlich definiert ist ?
31.07.2006 um 19:15 Uhr
@kandesbutzler Was vermutest Du? Aber mal andersherum gefragt: Wie kann/will der AG die Versetzung bei Unwilligkeit des BRM durchsetzen?
31.07.2006 um 21:21 Uhr
@angi1 und alle anderen
vielen dank für die beantwortung meiner frage.
lg stern
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats
ÄlterHallo zusammen, wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Wann beginnt die Amtszeit eines neuen Betriebsrates?
ÄlterHallo an alle, Folgende Situation: Der alte Betriebsrat ist nominal noch bis Anfang Mai im Amt. Nächste Woche wählen wir turnusmäßig den neuen Betriebsrat. Im alten BR sind keine Ersatzmitglied me
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit