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Versetzung BR - ist das während der Amtszeit zulässig?

S
stern
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

kann ein gewählter Betriebsrat (BRV) während seiner amtszeit in eine andere stadt versetzt werden, obwohl im av explizit der jetzige standort benannt wird. der standort wird nicht geschlossen, sondern die mitarbeiterzahl soll reduziert werden. dank euch jetzt schon für die antwort.

lg

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

27.07.2006 um 22:55 Uhr

@stern Verliert das BRM seine Wählbarkeit? Aber ggf. würde es bei einer Weigerung des BRM spannender, wie der AG dann vorgehen will!

S
stern

28.07.2006 um 07:55 Uhr

@kölner wie meinst du das, ob er seine wählbarkeit verliert?

lg

A
Angi1

28.07.2006 um 10:38 Uhr

Hallo Stern,

hier gilt § 103 Abs. 3 BetrVG.

In der Kommentierung dazu steht: " Zur besseren Sicherung der Stellung der in Abs. 1 genannten Personen werden Einschränkungen der Versetzungsbefugnis des Arbeitgebers vorgesehen mit der Folge, dass Versetzungen, die zum Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen, entsprechende den Regelungen zur außerordentlichen Kündigung in Abs. 1 und 2 an die vorherige Zustimmung des BR und im Falle der Zustimmungsverweigerung an eine die Zustimmung ersetzende arbeitsgerichtliche Entscheidung gebunden werden.

Die Versetzung muss zur Folge haben, dass der betroffene Funktionsträger sein Amt verliert. Das ist dann der Fall, wenn er in einen anderen Betrieb versetzt wird, also die Betriebszugehörigkeit und damit die Wählbarkeit einbüßt."

Bei eurem Fall tritt aber vermutlich Abs 1 und 2 in Kraft, da das Versetzen in eine andere Stadt gegen den AV spricht und somit eine Änderungskündigung darstellt.

MfG Angi1

K
kandesbutzler

31.07.2006 um 14:28 Uhr

wie sieht es bei einem BRM aus, in dessen Arbeitsvertrag der Standort nicht namtlich definiert ist ?

K
Kölner

31.07.2006 um 19:15 Uhr

@kandesbutzler Was vermutest Du? Aber mal andersherum gefragt: Wie kann/will der AG die Versetzung bei Unwilligkeit des BRM durchsetzen?

S
stern

31.07.2006 um 21:21 Uhr

@angi1 und alle anderen

vielen dank für die beantwortung meiner frage.

lg stern

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