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Tagesordnungspunkte zur BR-Sitzung - in welchen Fällen darf eine Tagesordnung für die BR-Sitzung nochmals geändert werden?

S
sonja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, in welchen Fällen darf eine Tagesordnung für die BR-Sitzung nochmals geändert werden, nachdem sie bereits rechtzeitig an die teilnehmenden BR-Mitglieder verteilt wurde, oder ist das grundsätzlich nicht möglich.

2.90403

Community-Antworten (3)

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Fayence

27.07.2006 um 11:30 Uhr

Hallo sonja, zusätzliche Tagesordnungspunkte können auch noch in der BR-Sitzung EINSTIMMIG (herrschende Meinung) durch das vollzählige Gremium beschlossen werden.

Nehme an, das war von Dir bzgl. "Änderung" gemeint.

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sonja

27.07.2006 um 12:07 Uhr

Vielen Dank für die prompte Info. Aber trifft das nur für den Fall zu, wenn das an der BR-Sitzung anwesende Gremium identisch ist mit den eingeladenen. Sollten sich zwischenzeitlich Veränderungen zwischen eingeladenen und anwesenden BR-Mitgliedern ergeben, wären dann auch noch die Tagesordnungspunkte änderbar, auch wenn alle anwesenden einstimmig zustimmen. Wäre noch einmal nett, darüber zu hören.

F
Fayence

27.07.2006 um 12:14 Uhr

sonja, ich weiß jetzt nicht, was Du ändern willst!

Die Ergänzung der Tagesordnung wird aktuell in der Sitzung beschlossen, da spielt es keine Rolle, ob sich in der Besetzung etwas geändert hat.

Die Tagesordnungspunkte gem. Einladung bleiben ebenfalls bestehen. Wenn sich an der Zusammensetzung des Gremiums kurzfristige Änderungen ergeben haben, könnte lediglich eine Beschlussfassung erschwert oder nicht möglich sein, da sich nicht jeder genügend vorbereiten konnte.

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