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Muss der BR nicht geschult werden?

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Little
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Unternehmen mit mehreren Standorten, da wir in einer Stadt 2 Filialen betreiben, wurde der Betriebsrat aus beiden Filialen gewählt und zusammengestellt. Leider sind das alles AN die eine solche Tätigkeit noch nie ausgeübt haben. Somit kommt der BR mit Forderungen an den AG nicht weiter, da sie gar nicht richtig wissen, was sie für Rechte haben bzw. was sie für die AN erreichen können. Aus diesem Grund wird von der Geschäftsleitung auch jeder Ansatz des BR sofort im Keim erstickt. Steht dem BR nicht ein Rechtsbeistand zu bzw. muss doch der BR geschult werden oder nicht? Man kann doch nicht völlig Ahnungslose Personen agieren lassen, dass führt doch unter den AN zur totalen Resignation!!! Bitte um schnelle Antwort. Danke

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Community-Antworten (3)

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Rollie

27.07.2006 um 12:56 Uhr

Das hast Du doch schon weiter unten gepostet. Es geht nicht schneller so.

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Lotte

27.07.2006 um 14:03 Uhr

Rollie, wo hat er denn?

Little, lies Dir mal den § 37 (6) des BetrVG mit einer guten Kommentierung durch. Dort müsstest Du alle Antworten finden. Wenn sich der BR dauerhaft weigert, Schulungen zu besuchen, kannst Du Dir auch den § 23 noch zu Gemüte führen

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Rollie

27.07.2006 um 14:18 Uhr

Hat der Admin vielleicht mittlerweile gelöscht

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