Einstellung eine Technikers - wie muss der BR jetzt vorgehen, was für Fristen laufen?
Hallo!
Die GL hat einen Techniker eingestellt,ohne uns informiert zu haben.
Wie müssen wir jetzt vorgehen, was für fristen.
Danke im voraus!!
Community-Antworten (9)
27.07.2006 um 16:35 Uhr
Habt Ihr mehr als 20 wahlberechtigte Beschäftigte im Unternehmen?
28.07.2006 um 01:41 Uhr
Hallo! Ja wir sind 35 Wahlberechtigte
28.07.2006 um 02:18 Uhr
peter,
der BR muss unabhängig von der Anzahl der regelmässig Beschäftigten vor jeder Einstellung rechtzeitig unterrichtet werden.
Da bei Euch der §99 BetrVG im vollen Umfang zur Anwendung kommt, solltet Ihr den AG zunächst einmal schriftlich auffordern, Euer MBR künftig zu beachten.
Bei wiederholter Zuwiderhandlung wäre es sinnvoll, sich einmal mit dem §101 BetrVG auseinanderzusetzen. Fristen für die Antragstellung sind nicht festgelegt, ein zeitlicher Zusammenhang wäre aber sicherlich sinnvoll.
28.07.2006 um 11:06 Uhr
Fayence, kleine Nebenfrage, hat diesmal wirklich nichts mit o.g. Frage zu tun ;-) auf welchen Paragraphen würdest Du Dich bei unter 20 Wahlberechtigten im gesamten Unternehmen beziehen, damit der BR vor einer Einstellung unterrichtet wird? §92 ?
28.07.2006 um 11:21 Uhr
@ Lotte, § 92 wäre EINE Möglichkeit.
P.S. Das MBR nach § 99 BetrVG setzt nicht 20 Wahlberechtigte sondern 20 regelmässig beschäftigte AN voraus.
28.07.2006 um 11:37 Uhr
Stimmt, nach der Reform des BetrVG kann man jetzt wohl wirklich von AN sprechen, obwohl der erste Satz des Gesetzes ja von Wahlberechtigten spricht.
28.07.2006 um 11:52 Uhr
Sorry, da habe ich mich auf die Däubler Kommentierung bezogen!
28.07.2006 um 13:22 Uhr
Hallo!
Müssen wir jetzt die Einstellung akzeptieren, denn wir haben seit 5 Jahren keine Ecklohnerhöhung bekommen ( nicht im Arbeitgeberverband ) mit der Begründung es bleibt nicht über. Wir machen aber Überstunden und haben Arbeit ohne Ende. Jetzt sollen sogar 4 neue Maschinen gekauft werden ca.1.5 Mio€. Das Wiederspricht sich doch, und die Stelle für den Techniker ist neu geschaffen worden ( Sohn vom Chef ).
28.07.2006 um 14:40 Uhr
Peter, also erstmal könnt Ihr der Einstellung widersprechen. Im Fitting habe ich gerade unter §99 BetrVg RN 227 gefunden: "Unterlässt der AG es überhaupt, das Verfahren nach §99 durchzuführen, so ist ein gleichwohl abgeschlossener AV von vornherein unwirksam.... Das gilt insbesondere für Neueinstellungen auf die ein Bewerber grundsätzlich keinen Anspruch hat."
Aber bei Euch scheint Ihr auch im Vorfeld wenig MBR wahrgenommen zu haben? Genehmigung von Überstunden? Unterrichtungs und Beratungsrechte bei den neuen Maschinen?
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