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künstliche Probezeitverlängerung durch Vorab-Praktikum

B
blaufront
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bräuchte Unterstützung bei folgendem Fall: Ein fertig ausgebildeter Techniker XY hat sich neben anderen Bewerbern bei uns auf eine ausgeschriebene Techniker-Stelle beworben. Der Bewerber wird die entsprechende Ausbildung kurz vor anvisiertem Einstellungsbeginn abgeschlossen haben, zusätzlich hat der Bewerber mehrere Jahre Erfahrung als Vorarbeiter. Laut dem AG ist XY zwar von allen Bewerbern am besten geeignet, aber immer noch nicht optimal und der AG hat noch Bedenken, XY einzustellen (die Bedenken kann der BR aufgrund der vorliegenden Bewerbungsunterlagen nicht nachvollziehen). Vorschlag des AG: dem fertig ausgebildeten XY wird zunächst ein drei-monatiges Praktikum angeboten, erst danach erfolgt die Einstellung mit Probezeit. Weiteres Argument des AG: 6 Monate seien einfach nicht genug, um die Eignung des Technikers XY festzustellen.

Wir als BR können diese Argumentation absolut nicht nachvollziehen und haben nicht vor, dieser Einstellung zuzustimmen.

Nun die Frage: welche Rechte haben wir als BR? Bzw. verstößt der AG hier gegen geltendes Arbeitsrecht? Wie können wir unsere Ablehnung dieser Vorgehensweise rechtlich untermauern?

Info: wir unterliegen keinem Tarifvertrag

Vorab schon mal lieben Dank für eure Unterstützung!

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

08.04.2019 um 12:04 Uhr

Wo wäre der Widerspruchsgrund?

Das TzBfG sieht als Sachgrundbefristung eine Beschäftigung zur Erprobung vor. Vielleicht der ehrlichere Weg.

B
BRHamburg

08.04.2019 um 14:14 Uhr

Ich sehe auch keinen Grund nach dem Gesetz der Einstellung zuwidersprechen. Entscheidend wäre aber was der TechnikerXY dazu sagt. Vielleicht hat er weniger Probleme damit als das Gremium.

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