Sonntagsarbeit Überstunden - muß der Arbeitgeber nicht auch noch einen Tag also den darauf folgenden Montag freigegeben ?
Hallo zusammen ich habe eine Frage zu Sonntagsarbeit. Wir im Einzelhandel eines Baumarktes haben im Jahr 3 Sonntage geöffnet. Arbeitszeit 13,00 bis 18,00-18,30. Die Arbeitszeit wird lt.T.V. doppelt Gutgeschrieben, Am Samstag wir genau von 8,00 bis noch 18,00 Gearbeit mit der gleichen Manschaft Nun die Frage : Die Arbeitszeit für Sonntag ist zu 100% lt T.V. festgeschrieben. Wie sieht es im Arbeitsrecht aus? muß der Arbeitgeber nicht auch noch einen Tag also der darauf folgender Montag freigegeben weden ???? wer kann Helfen.
Community-Antworten (5)
26.07.2006 um 10:15 Uhr
Hallo JOBU! Lt. Arbeitszeitgesetz muß man für Sonntagsarbeit einen Ausgleichstag erhalten. Da das Arbeitszeitgesetz allerdings von einer 6 Tagewoche ausgeht, kommt es darauf an, wie eure MA generel arbeiten. Arbeitet ihr in einer 6 Tagewoche, müßt ihr einen Ausgleichstag erhalten. Arbeitet ihr in einer 5 Tagewoche, habt ihr ja einen freien Tag und erhaltet keinen Ausgleichstag.
26.07.2006 um 10:35 Uhr
@JOBU Ausserdem wirst Du doch bereits mit den 100% entschädigt...
26.07.2006 um 10:47 Uhr
Generell sind 100% richtig und bei einem freien Tag in der Woche steht euch kein Ausgleichstag zu. Ausserdem sind die Sonntage freiwillig. Die Mitarbeiter müssen also nicht arbeiten kommen.
26.07.2006 um 11:12 Uhr
Toeppi,
verkaufsoffener Sonntag und keiner geht freiwillig hin.... von den Mitarbeitern?
26.07.2006 um 14:20 Uhr
Nun mal der Reihe nach!
- ob die MA am sonntag freiwillig arbeiten muß der BR klären(was glaubt ihr was mit dem MA sonst passiert wenn er "freiwillig" die sonntagsarbeit verweigert?)
- sonntagsarbeit und freizeitausgleich ist im ladenschlußgesetz geregelt.
- hat der BR der mehrarbeit am sonntag zugestimmt kann der MA entscheiden ob er die zeit bezahlt haben möchte oder als freizeit (einschließlich der zuschläge)
- der freizeitausgleich soll innerhalb der folgewoche erfolgen(sagt das LschlußG)
- darüber hinausgehende bessere regelungen kann (und sollte) der BR vereinbaren
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