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Anrufe vom Chef bei Krankheit - kann man sich da einen gerichtlichen Unterlassungsbeschluss holen?

S
schiss
Jan 2018 bearbeitet

Es kommt häufiger vor, daß unser Chef bei "Kranken" anruft und nachhagt, wann Sie denn wieder zur Arbeit erscheinen möchten, und ob es denn wirklich so schlimm sei.

Letzten Freitag hat er einem Kollegen gedroht, wenn er Montag nicht zur Arbeit kommt, kommt die Kündigung zu ihm.

Wie können wir uns dagegen wehren, immer nur zum Chef sagen, daß er sein lassen soll ist auch nicht die Lösung. Kann man sich da einen gerichtlichen Beschluss holen?

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Community-Antworten (12)

R
Rollie

25.07.2006 um 22:20 Uhr

Wenn der Chef meint, anrufen zu müssen, dann soll er auf den Anrufbeantworter sprechen. wenn er sich dann hinterher beschwert, warum man nicht an's Telefon ist, sagt man, man sei krank gewesen und konnte daher nicht ans Telefon.

Wann man wieder zur Arbeit möchte, braucht er nicht erfragen, das kann er aus der AU ersehen.

Wenn man nicht an's Telefon geht, muß man sich auch keine Drohungen anhören.

K
Kölner

25.07.2006 um 22:26 Uhr

Vielleicht ist der AG auch nur sehr fürsorglich...? ;-)

@schiss Was hat denn der Kollege auf die Drohung des AG gesagt?

S
schiss

25.07.2006 um 22:45 Uhr

Die genaue Antwort weiss ich nicht, aber er ist seit Montag wieder in der Firma und läuft rum wie ein Halbtoter. Er hat sich Morgen einen Tag frei genommen, damit er zum Arzt gehen kann.

Können wir ( der Betriebsrat ) nicht irgendetwas machen, außer immer nur mit dem Chef reden??

K
Kölner

25.07.2006 um 22:51 Uhr

@schiss Betriebsversammlung einberufen, ggf. Sachverständigen einladen und damit die AN über ihre Rechte und Pflichten aufklären! Auch könnte 123 BGB eine weitere Möglichkeit sein (je nachdem wie der Kollege angesprochen wurde)...?

RI
Ramses II

26.07.2006 um 01:17 Uhr

BR-Veröffentlichung?

"Liebe Kollegen,

aus gegebenem Anlass möchten wir Euch gerne die Rechte und Pflichten arbeitsunfähig geschriebener AN zusammenstellen:

-"

F
Fayence

26.07.2006 um 01:19 Uhr

Dann bleibt ja nur zu hoffen, dass die AU geschriebenen AN nicht so AU sind, dass sie womöglich nicht an dieser Betriebsversammlung teilnehmen können. Ganz tragisch wäre es, wenn sie sich eine Sommergrippe geholt hätten und nicht mehr riechen können.

RI
Ramses II

26.07.2006 um 01:26 Uhr

Also... ich wäre froh wenn meine Kollegin nicht mehr riechen würde.

P
paula

26.07.2006 um 02:19 Uhr

@kölner

was soll denn der 123BGB bewirken? was soll denn der mitarbeiter anfechten? anfechtbar sind nur willenserklärungen und die kann ich nicht so recht erkennen? außer der kollege würde so gedroht werden, dass er einen aufhebungsvertrag unterschreibt. nur das seh ich hier nicht so recht und die beweisbarkeit der drohung ist sache des arbeitnehmers

K
Kölner

26.07.2006 um 02:50 Uhr

@paula Ja, dann konstruiere mal etwas in dieser Richtung...

Übrigens bei Deinem Hinweis zum Aufhebungsvertrag hat ein Gericht schon einmal entschieden...

P
paula

26.07.2006 um 11:14 Uhr

@kölner na wenn wir über einen aufhebungsvertrag reden, dann bin ich bei dir. ggf. kann ein arbeitnehmer auch eine eigenkündigung anfechten zu der er bestimmt wurde durch eine widerrechtliche drohung. das problem ist halt leider häufig die beweisbarkeit.

W
wölfchen

26.07.2006 um 16:03 Uhr

Das ist eine blöde, aber oft vorkommende Situation und keiner kann da so recht raten, kommt ja auch auf die genauen Umstände an. Wenn es ein netter Arbeitgeber ist, der nur aus Besorgnis anruft, ist ja alles okay. Ist es aber das Gegenteil und das scheint mir hier der Fall zu sein, wenn ich die gemachte Äußerung in Betracht ziehe, kann man eigentlich nur empfehlen, den Hörer aufzulegen, wenn der Chef anruft. Ich bin nämlich von jeglicher Arbeitsleistung befreit und nichts und niemand kann mich verpflichten, mit ihm zu reden, wenn ich arbeitsunfähig bin. Außerdem ist das mein privates Telefon, für meinen Privatgebrauch und keinesfalls für dienstliche Zwecke. Deshalb sehe ich auch nicht ein, dass ich mir einen Anrufbeantworter kaufen muss, nur um in meiner AU Ruhe vor dem Chef zu haben. Das mit dem Auflegen ist allerdings leichter gesagt, als getan. Deshalb habe ich feiger Hund mir ein Telefon mit Rufnummernanzeige gekauft und wenn eine Nummer zu sehen ist, mit der ich nicht kommunizieren will, lasse ichs einfach klingeln. Notfalls stelle ich den Klingelton ab. Gerichtlich ist da wohl sehr wenig durchzusetzen, es sei denn, dass er stündlich anruft, oder den MA bedroht, aber das dürfte wieder schwer beweisbar sein.

P.S. Feiger Hund triffts übrigens nicht, ich gehe nur manchmal bei Sachen, wo es sich nicht zu kämpfen lohnt, gerne mal den Weg des geringsten Widerstandes.

P.P.S. Habe nochmal nachgedacht - vielleicht könnten sich ja die betroffenen Mitarbeiter alle bei Euch beschweren, und der BR behandelt das dann als Beschwerde mit allen möglichen Konsequenzen. Aber bite nicht dazu auffordern, das wäre sonst Aufforderung zum Mobbing gegen den Chef.

S
schiss

26.07.2006 um 23:48 Uhr

also wenn er ihm mit Kündigung droht und wenn er nicht damit einverstanden ist, soll er vor Gericht gehen und sich sein Geld holen, können wir nichts dagegen machen?

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