Erstellt am 21.10.2007 um 15:14 Uhr von carrie
Hallo
Laut BetrVG ( § 87 Abs.1 Nr.1) sind z.B. sogenannte Testkäufer, die im Betrieb anonym Einkäufe tätigen, um anschließend dem AG Bericht über das Verhalten der einzelnen Verkaufspersonen zu erstatten mitbestimmungspflichtig. Wie es sich im Gegensatz dazu bei euch verhält, läßt sich eventuell miteinander vergleichen. Ob der AG extra Leute damit beauftragt oder es selbst testet, kommt denke ich, auf das gleiche raus!
Erstellt am 21.10.2007 um 15:21 Uhr von Immie
@Frankenland
Fitting 20.Aufl.§87 Rn 69
...mitbestimmungspflichtig sind deshalb auch alle Maßnahmen, die der Überwachung der AN dienen...
...ausgenommen nur die Kontrolle der Arbeitsleistung bei einem einzelnen AN...
Erstellt am 21.10.2007 um 19:59 Uhr von Immie
@Frankenland
Vor den Gerichten wird über die "Einstellung" von Testkäufern gestritten,
aber nicht um die "Testkäufe" an sich.
LAG Nürnberg 10.10.2006 6 TaBV 16/06
BAG 13.03.01 1 ARB 34/00
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung35214.html#
Testkunden dürfen-sofern sie nicht eingestellt werden- immer ohne BR eingesetzt werden.
Erstellt am 23.10.2007 um 10:03 Uhr von Jutta
Bei uns wird unterschieden zwischen internen und externen Testkäufen. Die externen unternimmt eine Fremdfirma. Beim Versagen der Kassiererin erfolgt sofort eine Ermahnung mit der Androhung einer Abmahnung im Wiederholungsfall. Bei den sogenannten internen Testkäufen führt z.B. der Ladendetektiv unserer Einzelhandelsläden (bei uns gibt es Groß- und Einzelhandel) den Testkauf durch. Auch hier hat das Versagen beim Testkauf Folgen für die Kassiererin. Offiziell dient dieser Testkauf der Schulung der Kassiererin, aber beim 3.Versagen hat dies auch Konsequenzen. Die stellvertretende BR-Vorsitzende ist gleichzeitig Kassenleitung. Eine Ihrer Kassiererinnen ist zum 2.Mal beim Testkauf durchgefallen. Testkäufe durchzuführen gehört zur Stellenbeschreibung der Kassenleitung.
Jetzt werden die Argumente von schulungsresitenz der Mitarbeiterinnen hervorgeholt und somit wäre eine Abmahnung gerechtfertig. Der Fitting sagt mitbestimmungspflichtig.
Unsere Kassenleitung und BR-Mitglied hat jetzt das Urteil hervorgekramt, daß Testkäufe nicht mitbestimmungspflichtig wären.
Was ist denn nun richtig?????