Dubiose Anrufe durch GL - Bespitzelung??? was kann BR machen????
bei uns gibts Methoden die schon als bespitzelung ausgelegt werden können.
Die GL ruft bei uns im Betrieb an, gibt sich unter falschen Namen an und bestellt Ware. Durch einen Zufall ist die Sache aufgeflogen.
Aber um was es geht, darf die GL solche dubiose Anrufe unternehmen?????? Gibt es ein Gestez das dies verbietet???? Brauchen dringend Hilfe!!!!!!!
Gruß Frankenland
Community-Antworten (4)
21.10.2007 um 17:14 Uhr
Hallo Laut BetrVG ( § 87 Abs.1 Nr.1) sind z.B. sogenannte Testkäufer, die im Betrieb anonym Einkäufe tätigen, um anschließend dem AG Bericht über das Verhalten der einzelnen Verkaufspersonen zu erstatten mitbestimmungspflichtig. Wie es sich im Gegensatz dazu bei euch verhält, läßt sich eventuell miteinander vergleichen. Ob der AG extra Leute damit beauftragt oder es selbst testet, kommt denke ich, auf das gleiche raus!
21.10.2007 um 17:21 Uhr
@Frankenland Fitting 20.Aufl.§87 Rn 69
...mitbestimmungspflichtig sind deshalb auch alle Maßnahmen, die der Überwachung der AN dienen... ...ausgenommen nur die Kontrolle der Arbeitsleistung bei einem einzelnen AN...
21.10.2007 um 21:59 Uhr
@Frankenland Vor den Gerichten wird über die "Einstellung" von Testkäufern gestritten, aber nicht um die "Testkäufe" an sich.
LAG Nürnberg 10.10.2006 6 TaBV 16/06 BAG 13.03.01 1 ARB 34/00
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung35214.html# Testkunden dürfen-sofern sie nicht eingestellt werden- immer ohne BR eingesetzt werden.
23.10.2007 um 12:03 Uhr
Bei uns wird unterschieden zwischen internen und externen Testkäufen. Die externen unternimmt eine Fremdfirma. Beim Versagen der Kassiererin erfolgt sofort eine Ermahnung mit der Androhung einer Abmahnung im Wiederholungsfall. Bei den sogenannten internen Testkäufen führt z.B. der Ladendetektiv unserer Einzelhandelsläden (bei uns gibt es Groß- und Einzelhandel) den Testkauf durch. Auch hier hat das Versagen beim Testkauf Folgen für die Kassiererin. Offiziell dient dieser Testkauf der Schulung der Kassiererin, aber beim 3.Versagen hat dies auch Konsequenzen. Die stellvertretende BR-Vorsitzende ist gleichzeitig Kassenleitung. Eine Ihrer Kassiererinnen ist zum 2.Mal beim Testkauf durchgefallen. Testkäufe durchzuführen gehört zur Stellenbeschreibung der Kassenleitung. Jetzt werden die Argumente von schulungsresitenz der Mitarbeiterinnen hervorgeholt und somit wäre eine Abmahnung gerechtfertig. Der Fitting sagt mitbestimmungspflichtig. Unsere Kassenleitung und BR-Mitglied hat jetzt das Urteil hervorgekramt, daß Testkäufe nicht mitbestimmungspflichtig wären. Was ist denn nun richtig?????
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