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Betriebsvereinbarung Unterschriftsberechtigung - ist es möglich, dass zwei leitende Angestellte mit Prokura anstatt des GF eine Betriebsvereinbarung unterschreiben?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Geschäftsführer ist für einen längerem Zeitraum krank geschrieben. Ist es möglich das zwei leitende Angestellte mit Prokura anstatt des GF eine Betriebsvereinbarung unterschreiben dürfen?

Gruß

Bernd

3.82507

Community-Antworten (7)

F
Fayence

25.07.2006 um 20:29 Uhr

Bernd, grundlegend müsste geklärt sein, ob und inwieweit die Prokura im Innenverhältnis eingeschränkt ist. Auch könnte z.B. eine Einzel- oder Gesamtprokura im Handelsregister eingetragen sein.

Deshalb kann Deine Frage aus meiner Sicht so nicht beantwortet werden.

K
Kölner

25.07.2006 um 22:07 Uhr

Ich glaube ja, dass die Prokura nichts damit zu tun hat...oder zumindest nur sehr wenig! Eher schon die Frage, inwieweit eine Handlungsvollmacht besteht!

F
Fayence

25.07.2006 um 22:11 Uhr

Würdest Du bitte Licht in´s Dunkel bringen.

Weil die Prokura nur für die Geschäftsfähigkeit in Bezug auf Dritte massgeblich ist??

K
Kölner

25.07.2006 um 22:23 Uhr

@Fayence Korrekt! Es gibt Leute, die eine Prokura haben, allerdings keinerlei Handlungs"kompetenzen" in den innerbetrieblichen Verhältnissen besitzen. Der BR sollte sich ergo im Vorfeld über die Vollmacht zur Erlaubnis die Urkunde unterschreiben zu dürfen, vergewissern.

F
Fayence

25.07.2006 um 22:33 Uhr

@ Kölner

Dann war also mein erster Hinweis nicht ganz so falsch! Nur zum Verständnis; selbst eine Einzelprokura ohne "innerbetriebliche" Einschränkung, würde nicht zum Unterschreiben einer BV berechtigen?

K
Kölner

25.07.2006 um 22:38 Uhr

@Fayence Gegenfrage: Was machst Du dann mit den zwanzig Prokuristen mit Einzelprokura in einer Firma?

Handlungsvollmacht muss entscheidend sein...

F
Fayence

25.07.2006 um 22:42 Uhr

Hat mich überzeugt!

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