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BR bekommt keinen Termin beim Geschäftsführer - gibt es rechtliche Möglichkeiten einen Termin mit der GF zu erzwingen?

H
holzifrank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, unsere GF gibt dem Betriebsrat keinen Termin um Probleme direkt mit ihr zu verhandeln. Müssen nur den schriftlichen Weg über eine Zwischenperson gehen. Diese filtert für die GF. Gib es rechtliche Möglichkeiten einen Termin mit der GF zu erzwingen ?

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

25.07.2006 um 14:45 Uhr

Ja, nach BetrVG §74 muss der AG in einem monatlichen Gespräch mit dem BR zusammenkommen.

bei Unterlassung verletzt der AG seine gesetzlichen Pflichten nach §23

W
wölfchen

25.07.2006 um 15:30 Uhr

Habe gerade wegen dem Beitrag wegen der Herausgabe der Dienstpläne im Fitting, 22. Auflage, RN 7 zum § 119 gelesen und für Dich entdeckt, dass "die beharrliche Weigerung, überhaupt mit dem BR zusammenzuarbeiten", einen Straftatbestand darstellt.

P
paula

25.07.2006 um 15:35 Uhr

@lotte

ja nur der GF muss nicht persönlich erscheinen. es reicht wenn er sich durch eine in der betrieblichen organisation maßgeblich verantwortliche personen, die für das gespräch die erforderliche sachkompetenz besitz, vertreten läßt (vgl. fittig § 74 Rn. 7)

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