BR bekommt keinen Termin beim Geschäftsführer - gibt es rechtliche Möglichkeiten einen Termin mit der GF zu erzwingen?
Hallo an alle, unsere GF gibt dem Betriebsrat keinen Termin um Probleme direkt mit ihr zu verhandeln. Müssen nur den schriftlichen Weg über eine Zwischenperson gehen. Diese filtert für die GF. Gib es rechtliche Möglichkeiten einen Termin mit der GF zu erzwingen ?
Community-Antworten (3)
25.07.2006 um 14:45 Uhr
Ja, nach BetrVG §74 muss der AG in einem monatlichen Gespräch mit dem BR zusammenkommen.
bei Unterlassung verletzt der AG seine gesetzlichen Pflichten nach §23
25.07.2006 um 15:30 Uhr
Habe gerade wegen dem Beitrag wegen der Herausgabe der Dienstpläne im Fitting, 22. Auflage, RN 7 zum § 119 gelesen und für Dich entdeckt, dass "die beharrliche Weigerung, überhaupt mit dem BR zusammenzuarbeiten", einen Straftatbestand darstellt.
25.07.2006 um 15:35 Uhr
@lotte
ja nur der GF muss nicht persönlich erscheinen. es reicht wenn er sich durch eine in der betrieblichen organisation maßgeblich verantwortliche personen, die für das gespräch die erforderliche sachkompetenz besitz, vertreten läßt (vgl. fittig § 74 Rn. 7)
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