Recht auf deutschsprachige Unterlagen in US-Konzern?
Hallo zusammen, wir gehören zu einem amerikanischen Konzern. Durch Integrationen schwappen immer mehr generaliserte Systeme aus USA zu uns in den deutschen Raum. Meine Frage nun: Können wir für Schulungen und Anwendungen verlangen, dass die Inhalte, Systemmasken deutschsprachig sein müssen ???
Community-Antworten (4)
25.07.2006 um 11:41 Uhr
BR1976,
in der Literatur wird sehr häufig die Meinung vertreten dass, sofern keine Vereinbarung über eine Unternehmenssprache getroffen wurde, ein sehr weitgehender Anspruch auf Übersetzung in die Landessprache existiert.
Allerdings solltet Ihr auch folgendes Bedenken: Euch erwartet höchstvermutlich in den nächsten Jahren ein erheblicher Personalabbau, diesen könnt Ihr nicht verhindern, aber Ihr könnt das Tempo beeinflussen.
25.07.2006 um 11:56 Uhr
BR1976,
um Systeme/Unterlagen hinsichtlich möglicher Mitbestimmungsrechte prüfen zu können, müssen diese auch verstanden werden können. So sind dem BR auf Verlangen deutschsprachige Unterlagen zur Verfügung zu stellen - allerdings ist die Verhältnismässigkeit zu beachten (so KÖNNTE es unverhältnismässig sein, sich ein Handbuch übersetzen zu lassen). Das wäre die BR-Seite.
Der Anspruch auf deutsche Übersetzung der z.B. Schulungsunterlagen, Systemmasken ist dann begründbar, wenn nicht gewährleistet ist, dass diese von Euren KollegInnen oder "Usern" aufgrund mangelnder Englischkenntnisse nicht verstanden werden können.
Eines kann ich auch sagen, dass aufgrund unterschiedlicher Rechtslage amerikanische Systeme zum Teil Möglichkeiten beinhalten, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind. Also, auch bei Übersetzungen, höllisch aufpassen!
25.07.2006 um 17:17 Uhr
Hallo,
deutsch ist Amtssprache. Aussage unseres Rechtsanwaltes.
Gruß
25.07.2006 um 17:25 Uhr
Bernd,
da habt Ihr aber einen sehr pfiffigen Anwalt!
Es ging hier aber nicht darum, dass BR1976 irgendwelchen Schriftverkehr mit einer Behörde pflegen will.
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