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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung - gibt es ein Traditionsrecht für den ehemals freigestellten und nicht mehr wiedergewählten BRV?

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filius
Jan 2018 bearbeitet

Ist eine eingeschränkte Freistellung möglich, wenn der GBR (Mehrheitsbeschluß nach geheimer Wahl) dem in der BR-Sitzung zugestimmt hat und kann es sein das eine Freistellung der Liste zusteht welche die meisten MA-Stimmen erhalten hat ? Gibt es ein Traditionsrecht für den ehemals freigestellten und nicht mehr wiedergewählten BRV (jetzt "nur noch BR-Mitglied) ?

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Community-Antworten (9)

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Fayence

25.07.2006 um 00:26 Uhr

Filius, kann es sein, dass Du den Begriff GBR (GesamtBetriebRat) mit Eurem BR-Gremium verwechselst hast?

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filius

25.07.2006 um 00:34 Uhr

Ja Fayence, t`schuldige. Ich meine natürlich BR-Gremium

K
Kölner

25.07.2006 um 00:39 Uhr

@Filius § 38 BetrVG? Da gibt es dann zum einen das moralische Gewissen und die verantwortliche Wahl/Beschluss bzgl. der Freistellungen...

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Fayence

25.07.2006 um 00:42 Uhr

:-)), dann kann´s ja weiter gehn!

"kann es sein das eine Freistellung der Liste zusteht welche die meisten MA-Stimmen erhalten hat "

Nein. Wohl kann es einer Liste mit vielen BR-Sitzen leichter fallen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

"Gibt es ein Traditionsrecht für den ehemals freigestellten und nicht mehr wiedergewählten BRV "

Nein

Was verstehst Du unter eingeschränkter Freistellung? Habt Ihr Teilfreistellungen beschlossen?

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filius

25.07.2006 um 09:41 Uhr

@Fayence Ja, wir haben eine 50%-tige Freistellung für den BRV beschlossen....

F
Fayence

25.07.2006 um 11:33 Uhr

Fillius,

sorry, habe ich vergessen zu fragen! Steht Euch überhaupt eine Freistellung gem. § 38 BetrVG zu?

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filius

25.07.2006 um 13:57 Uhr

@Fayence ja, wir haben die entsprechende MA-Zahl. Die Freistellung steht uns zu, allerdings haben wir für uns entschieden, dass eine komplette Freistellung nicht notwendig ist um die Belange der MA auch so kompetent und ausführlich zu behandeln.

L
Lotte

25.07.2006 um 14:36 Uhr

Filius, der BR hat das Recht Freistellungen zu beschränken, aber Euch ist auch bewußt, dass das Gesetz immer von Mindestfreistellungen ausgeht? Im Fitting unter BetrVG §38 unter RN 1, 8 und 18 könntest Du dazu nochmal nachlesen.

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Fayence

25.07.2006 um 19:31 Uhr

Filius, dann sind Deine grundlegenden Fragen ja beantwortet!

Falls Ihr einen Kommentar zum BetrVG habt, ist in Eurem Fall vor allem der § 38 Abs.2 Satz 3 zu beachten "Durch Tarifvertrag oder BV können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden".

Fitting, 22. Aufl., RN 28ff Däubler, 10. Aufl., RN 25ff

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