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Freistellung Betriebsrat ab wann?

B
BR1979
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ab 200. Mitarbeiter kann ich die Freistellung des Betriebsrats fordern, wie werden die 200 MA errechnet? Zählt eine 30 Stunden Kraft (pro Woche) als 0,75 oder als 1 Mitarbeiter? Wie ist es bei 50% Kräften? Zählen Werkstudenten, Aushilfen, Auszubildende und leiharbeiter mit?

Vielen Dank für Eure Hilfe

3.38205

Community-Antworten (5)

L
Lotte

24.07.2006 um 21:05 Uhr

BR1979, Am besten schnappst Du Dir mal eine Kommentierung des BetrVG und liest Dir den § 5 und § 38 mal aufmerksam durch, auch AN des § 4 gehören dazu. Alles hier aufzuzählen mit Ausnahmen etc. würde den Rahmen sprengen.

F
Fayence

24.07.2006 um 22:29 Uhr

BR1979,

die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern wird sehr konträr gesehen, gem. BAG zählen diese nicht mit.

Wichtig ist die Feststellung der regelmässig beschäftigten Arbeitnehmer, wobei es keine Rolle spielt, ob diese Teil- oder Vollzeit arbeiten.

Lotte,

"auch AN des § 4 gehören dazu" - und ich dachte, AN in Betriebsteilen könnten u.U. auch einen eigenen BR wählen!?

K
Kölner

25.07.2006 um 00:33 Uhr

Fayence, und u.U. gehören sie dazu ;-)

F
Fayence

25.07.2006 um 00:37 Uhr

Kölner, "gehören dazu" und "u.U. gehören sie dazu" sind doch aber schon noch unterschiedliche Aussagen, oder? :-))

L
Lotte

25.07.2006 um 00:43 Uhr

Hier sind mal wieder KK unterwegs Kölner würde sie FF nennen

PS: "Alles hier aufzuzählen mit Ausnahmen..." heißt ja soviel wie u.U

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