Erstellt am 24.07.2006 um 17:33 Uhr von Fayence
Susann,
..."da die Gesetzeslage eindeutig die Wahl eines Vorsitzenden,... vorschreibt"
Warum, glaubst Du, ist diese Wahl im Gesetz verankert? Ohne Wahl des BRV + stellvertr. BRV ist Euer BR nicht konstituiert!
In einer Kommentierung zum §23 BetrVg ist übrigens die Sanktion im Falle der Zuwiderhandlung zu finden = Amtsenthebungsverfahren des BR!
Erstellt am 24.07.2006 um 17:39 Uhr von Rollie
Ein Betriebsrat ohne Vorsitzenden und Stellvertreter kommt immer gut :-) . Man stelle sich vor, "Wir haben uns drei als gleichwertige Betriebsratsmitglieder aufstellen lassen", aber schlußendlich fühlt sich keiner verantwortlich.