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Muss immer ein Betriebsratsvorsitzender, Stellvertreter gewählt werden?

S
Susann
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem Unternehmen gerade einen Betriebsrat gewählt, der in unserer Region aus 3 Mitarbeitern besteht. Meine Frage ist: Wir haben uns drei als gleichwertige Betriebsratsmitglieder aufstellen lassen. Es gibt also keinen direkten Vorsitzenden, Stellvertreter oder Schriftführer. Ist diese Praktik eigentlich zulässig oder bekommen wir hierbei eventuell Schwierigkeiten, da die Gesetzeslage eindeutig die Wahl eines Vorsitzenden,... vorschreibt. Vielen Dank für die Beantwortung.

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

24.07.2006 um 19:33 Uhr

Susann,

..."da die Gesetzeslage eindeutig die Wahl eines Vorsitzenden,... vorschreibt"

Warum, glaubst Du, ist diese Wahl im Gesetz verankert? Ohne Wahl des BRV + stellvertr. BRV ist Euer BR nicht konstituiert!

In einer Kommentierung zum §23 BetrVg ist übrigens die Sanktion im Falle der Zuwiderhandlung zu finden = Amtsenthebungsverfahren des BR!

R
Rollie

24.07.2006 um 19:39 Uhr

Ein Betriebsrat ohne Vorsitzenden und Stellvertreter kommt immer gut :-) . Man stelle sich vor, "Wir haben uns drei als gleichwertige Betriebsratsmitglieder aufstellen lassen", aber schlußendlich fühlt sich keiner verantwortlich.

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