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Rederecht bei Vorgesetzten nur für den Vorsitzenden oder dürfen auch BR-Mitglieder sprechen?

M
Maroni65
Jan 2018 bearbeitet

Im Zuge der Arbeitszeitgestalltung hatte ich festgestellt, das die Geseztlichen Pausen bei über 9 Std. Arbeitszeit nicht korrekt eingehalten wurden. Ich informierte im Vorfeld unseren Betriebsratvorsitzenden. Anschließend kam es in Sachen Arbeitszeitgestalltung zu einem Gespräch mit meinen Vorgesetzen... in diesem Zusammenhang wies ich Ihn darauf hin, das er doch bitte nocheinmal ein Auge auf die Pausenregelung werfen soll.... was er tat und umgehend den Gesetzen anpasste.

Nun mein Problem... der Vorsitzende verpasste mir einen "Maulkorb" ich hätte diesbezüglich nichts sagen dürfen... hier hat nur der Vorsitzende das Rederech.... ist dass denn so richtig?

Über eine konkrete und evtl. durch Gesetze gestützte Hilfe wäre ich sehr dankbar, denn ich mit neu und bis jetzt noch ohne Schulung in diesem Gremium....

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Community-Antworten (3)

S
Spartacus

24.07.2006 um 18:40 Uhr

Ein "Maulkorb" für BR-Mitglieder ist mir nicht bekannt. Allerdings sollte man(frau) sich über die Folgen seiner Taten(Worte) im klaren sein. Der Vorgesetzte ist mir auch etwas zu voreilig. Änderungen von AZ und Pausen sind mitbestimmungspflichtig. Jetzt muß der Vorsitzende und das Gremium wohl tätig werden. Deshalb sowas möglichst VORHER absprechen.

M
Maroni65

25.07.2006 um 10:09 Uhr

Hallo Kollegen,

hätte wohl etwas konkreter sein sollen. Diese Arbeitszeiten gibt es schon seit Jahren und sie wurden bereits zweimal dem BR vorgelegt, der diesen auch bereits zweimal zugestimmt hat.

Mein Vorgesetzter denke war nicht voreilig, er hatte lediglich die Zeiten so übernommen und legte diese dem BR erneut vor, der diesen Zeiten erneut zustimmte.

Als ich abends dann alles nochmal durchging viel mir der Fehler auf und meldete dies unverzüglich unseren Vorsitzenden. Zudem ergab sich ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten und ich fand es nur korrekt ihn darauf hinzuweisen, er solle doch bitte diese Zeiten hinsichtlich der gesetzlichen Pausenregelung nochmal überprüfen. Als er den Fehler bemerkte reagierte er sofort und absolut korrekt.

Nun fühlt sich aber der BR-Vorsitzende auf den "Schlips" getreten. Er meinte... nur er habe das recht solche Dinge gegenüber den Vorgesetzten zur Rede zu bringen... das Gremium habe die "Klappe" zu halten.

Damit bin ich jetzt eigentlich nicht einverstanden... denn solche Dinge unterliegen keiner Geheimhaltung und wozu bin ich denn sonst da ..... das ich nicht das ganze Gremium vertreten kann ist schon klar... aber hier?????

War ich denn so falsch dran???

W
wölfchen

25.07.2006 um 11:04 Uhr

Im Fitting 22. Auflage, Kommentar zum § 37 BetrVG Randnummer 47 ist ausdrücklich von der Eigenverantwortlichkeit der Amtsführung des einzelnen BR- Mitglieds die Rede, während im gleichen Kommentar zu § 26 (2) BetrVG unter der Randnummer 22 zu lesen ist, dass der Vorsitzende weder der Bevollmächtigte, noch der gesetzliche Vertreter des BR ist, sondern der Vertreter in der Erklärung.

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