Erstellt am 24.07.2006 um 19:16 Uhr von Lotte
Miffi,
interessante Frage.
Grundsätzlich kann man natürlich die Meinung vertreten, dass der BR erst auf Zuruf reagieren sollte.
Andererseits hat er im Rahmen des §80 des BetrVG sehr wohl auf die Einhaltung von Vorschriften und Gesetze zugunsten der AN zu achten.
Ich würde erst mal mit den betroffenen Kollegen das Gespräch suchen, vielleicht sind es ja alles Raucher oder es stört überhaupt keinen, da die Nichtraucher im Sozialraum sowieso keine Pause machen und auch nicht wollen etc.
Erstellt am 24.07.2006 um 20:40 Uhr von Miffi
ja, lotte, sicher, das ist schon der richtige ansatz aber irgendwie fände ich es ziemlich doof, wenn ich als BR nur abwartend da sitze und warte dass sie jemand bei mir beschwert über irgendwas. ich weiß nicht, ob ich mich richtig ausdrücke... aufgabe des BR ist es doch, darauf acht zu haben, dass niemand der AN gesundheitlichen gefahren zum beispiel ausgesetzt ist. also muss es doch zwangsläufig vom BR ausgehen, darauf zu achten und nicht hauptsächlich von den AN?!?!?!
Ich denke, man kann das alles von zwei Seiten aus betrachten... Fängt der BR an.... kann es sein, dass man dadurch Unruhe hineinbringt, wo vorher keine war... mich interessiert dann aber.... wieso war dort keine Unruhe.... hat sich niemand getraut etwas zu sagen? Haben sie Angst sich zu beschweren?
Erstellt am 24.07.2006 um 20:56 Uhr von Fayence
Miffi,
grundsätzlich vertrete ich die Meinung, dass ein BR auch Initiative zeigen muss! Alles andere würde bedeuten, die BR-Arbeit nur auf "Reaktion" auszurichten, was auch nicht im Sinne des BetrVG ist!
Mit der Umsetzung des §5 ArbStättV "Nichtraucherschutz" packt Ihr ein Thema an, welches Euch mit Sicherheit nicht nur Freude bereiten wird. Ein BR muss/sollte jedoch damit umgehen können
Macht Euch kundig, überlegt mit welchen Begleitaktionen Ihr den Nichtraucherschutz umsetzen könntet (Info-VA, AG-Beitrag zu Raucherentwöhnung, alternative Örtlichkeiten für die Raucher etc.). Spätestens dann, wenn Ihr Euren Ideenkatalog beisammen habt, solltet Ihr Euch mit dem AG an einen Tisch setzen, um die Umsetzungsmöglichkeiten zu konkretisieren.
Erstellt am 24.07.2006 um 21:31 Uhr von Mona-Lisa
@ Miffi,
mich macht vor allem stutzig, dass der Sozialraum von Rauchern UND Nichtrauchern frequentiert wird,
Die Frage ist doch wohl, ob wirklich alle Nichtraucher davon Gebrauch machen, oder ob manche ihre Pause an einem anderen Ort verbringen, weil`s ihnen zu arg "qualmt".
Ich weiss ja nicht, wie das Verhältnis Raucher/Nichtraucher bei euch ist.
Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass manche Nichtraucher lieber mit Rauchern ihre Pause verbringen, und sich nicht an dem Laster stören.
Die Meinung von Fayence vertrete ich auch, der BR muss Eigeninitiative zeigen!
Eine Möglichkeit wäre, abzuchecken, und zwar vorerst nur ihr als BR, ob dieser ominöse Raum abgeteilt werden könnte.
Erstellt am 25.07.2006 um 12:45 Uhr von Miffi
ja, wie gesagt, ich muss das halt erstmal alles abchecken. aber danke für die tipps :-)
tja, eigeninitiative.... bisher ist das halt bei uns nicht so gewesen. unser BR-Vorsitzender
reitet eher auf der Welle --> ja nicht von sich aus irgendwelche ideen in angriff nehmen,
weil man könnte ja fehler machen und sich irgendwo unbeliebt machen...
Erstellt am 25.07.2006 um 12:47 Uhr von Lotte
Miffi,
habt Ihr denn schon mal ein Gespräch mit den Betroffenen geführt?
Erstellt am 25.07.2006 um 12:55 Uhr von Miffi
nein Lotte, unser BRV will eben keine schlafenden Hunde wecken. Ich werd da nächste Woche einfach mal gucken, wie das aussieht
Erstellt am 25.07.2006 um 13:05 Uhr von Lotte
Aber der BRV ist Dir nicht weisungsbefugt, was sagen denn die anderen BR? Oder ist es das, was Du nächste Woche gucken willst?
Erstellt am 25.07.2006 um 14:18 Uhr von Miffi
ich will nächste woche mal dort in die außenstelle fahren um zu schauen wie es mit dem raum aussieht. :-)
er ist mir nicht weisungsbefugt soll heißen, dass er mir keine weisungen zu geben hat oder wie meinst du das?
Erstellt am 25.07.2006 um 14:29 Uhr von Lotte
genau, weisungsbefugt ist nur der BR in seiner Gesamtheit, lies Dir mal eine Kommentierung zu § 26 durch. Du kannst aber auch genau so wenig nach eigenem Willen handeln wie der BRV. Entscheidungsträger ist immer der BR
Erstellt am 25.07.2006 um 14:37 Uhr von Miffi
ja, gut, das ist mir klar. mich nervt halt nur diese einstellung des "abwartens" ob sich wer beschwert oder nicht.... und das betrifft halt nicht nur diesen speziellen fall verstehst du...
Erstellt am 25.07.2006 um 15:10 Uhr von original
Also wir haben dieses Problem ganz einfach gelöst und einen zweiten Sozialraum für Raucher eingerichtet.... Und alle sind zufrieden. Denn ich denke schon, dass der Nichtraucher geschützt werden muss...!!!
Erstellt am 25.07.2006 um 17:58 Uhr von Lotte
miffi,
was hindert Dich daran, das Problem mal auf eine der nächsten BR Sitzungen auf die TO setzen zu lassen?