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BR-Briefkastenleerung in den Ferien - wie wird dies in anderen Einrichtungen (Kinderheime) gehandhabt?

M
Momo
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine Einrichtung, in der die Arbeitnehmer über die Sommerferien größtenteils weg sind, die Geschäftsführung aber arbeitet. Wir haben dann das Problem, dass der BR Briefkasten nicht regelmäßig geleert werden kann. Nun soll er geschlossen werden, und die Unterlagen dem BR Vorsitzenden per Post zugesandt werden. Es bestehen aber Bedenken, dass der GF Post nicht termingerecht oder garnicht absendet und somit Fristen nicht eingehalten werden können. Wie wird dies in anderen Einrichtungen (Kinderheime) gehandhabt und welche Erfahrungen gibts damit?

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Community-Antworten (5)

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Clintinho

23.07.2006 um 23:32 Uhr

Hallo,

was Ihr da vorhabt, ist m.M. nach eminent gefährlich, da es zum Beispiel bei außerordentlichen Kündigungen enge Fristen für einen Widerspruch, bzw. Eisnpruch gibt. Ihr solltet auf jeden Fall den Briefkasten regelmäßig kontrollieren. ( § 102 BVG, Abs. 2 ).

Allerdings bei den geäußereten Bedenken hinsichtlich der GL könnt Ihr nichts unternehmen, auf der anderen Seite, was Ihr nicht erhalten habt, kann auch nicht von Euch beschlossen, etc. werden.

Inwieweit z. B. eine ausserordentliche Kündigung dann noch rechtsgültig , vermag ich nicht zu sagen.

Gruss

F
Fayence

24.07.2006 um 00:11 Uhr

Momo, verstehe den Sachverhalt nicht!

Nur weil AN grösstenteils in Urlaub sind, ist doch der BRV oder sein Stellvertreter nicht der Pflicht entledigt, Erklärungen entgegennehmen zu müssen/können.

Wenn Ihr durch Eure geplante Vorgehensweise Fristen verpennt, ist das mit Sicherheit nicht dem AG anzulasten!!

R
Rollie

24.07.2006 um 01:04 Uhr

@Fayence,

Frage (der Unwissenheit), angenommen, der komplette Betriebsrat ist davon betroffen, als AN während dieser Zeit nicht anwesend zu sein. In wie weit kann der AG dann beispielsweise dem Betriebsrat überhaupt etwas zustellen, beispielsweise eine Anhörung ? Solange der BR nicht da ist, kann doch auch gar nichts in seinen Wirkkreis gelangen.

Mal rein fiktiv, der AG möchte fristlos kündigen, also wartet er die Rückkehr des BR ab und hört den BR an. Der AN argumentiert vor Gericht, die Kündigung wäre zu spät ausgesprochen und daher nichtig. Der AG argumentiert vor Gericht, durch die Abwesenheit des BR's hätte eine Anhörung nicht früher stattfinden können.

Allerdings hatten wir ja erst letztens dazu ein Thema:

im Fitting steht zu § 102 Rn7 "Während vereinbarter Betriebsferien oder sonstiger Verhinderung des BR (z.B. Auslandsmontage) laufen die Anhörungsfristen für den BR nicht. Hat der Arbeitgeber den BR schon vor Beginn der Betriebsferien unterrichtet, so sind die infolge der Betriebsferien fehlenden Anhörungstage an deren Ende anzuhängen."

aus Beitrag 33709

F
Fayence

24.07.2006 um 01:34 Uhr

Rollie,

Betriebsferien sind jedoch eine komplett andere Angelegenheit, da der Betrieb dann offiziell geschlossen ist.

Davon ist in Momos Beitrag aber keine Rede, also kann sich der BR nicht aus der Verantwortung stehlen. Und wenn der AG einem AN z.B. fristlos kündigen möchte, kann es nicht das Problem des Arbeitgebers sein, wenn sich der BR nicht organisiert hat.

Auch ist der Sitz des BR nicht der private Briefkasten eines BR-Mitgliedes sondern im Unternehmen.

V
Volker

24.07.2006 um 08:28 Uhr

Hallo,

überspitzt könnte der AG sogar den gseamten BR kündigen (lasse die Folgen mal außen vor) ohne das da jemand hinterkommt, wenn der Briefkasten nicht geleert würde. Also sollte man sich als BR so organisieren, das er Handlungsfähig bleibt,

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