Mitarbeiterliste für BR-Wahl noch nicht erhalten - was tun?
Hallo,
am Dienstag wurde der AG "unverzüglich" aufgeforddert, die MA-Liste im verschlossenen Umschlag mir zukommen zu lassen. Heute (Freitag) ist sie noch nicht ausgehändigt wurden, am Mittwoch soll die 1. Wahlversammlung erfolgen.
Was passiert, wenn der Wahlvorstand am Mittwoch keine MA-Liste hat? Kann der AG gerichtlich gezwungen werden, die Liste zu erstellen? Das Ersuchen eines Gesprächs funktioniert nicht, der wimmelt ab ("keine Zeit").
Danke im Voraus für eure Antworten!
Community-Antworten (7)
21.07.2006 um 15:40 Uhr
Schaue Dir mal den § 2 der WO 2001 an und BetrVG § 20 an. Dies was dein AG macht ist schon Wahlbehinderung, dies würde ich Ihm sagen und dann auch drohen
21.07.2006 um 15:49 Uhr
Bitte nicht nur die obriegen Gesetze ansehen sondern auch den wichtigsten § 119 BetrVG
Verstöße werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu einen Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, aber lese Ihn dir selber durch.
21.07.2006 um 16:06 Uhr
"neuer BR",
Du meinst also dass der AG mehr Zeit hat wenn er ein Jahr im Gefängnis sitzt?
21.07.2006 um 16:35 Uhr
IhrNickName,
Ihr habt die Möglichkeit, diese Mitarbeiterliste per einstweiliger Verfügung zu erwirken!
Siehe auch dieses Urteil: http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_012
21.07.2006 um 16:35 Uhr
"Ramses II" Dies nicht, aber das sind die höchst strafe! Aber etwas Kleingeld wird Ihn dann auch fehlen. Stelle Dir doch mal vor das die vor einen Gericht kommt und der Geschäftfüher oder Personalmanager bekommt eine Strafe auf gebrummt, was meinst Du wie lange der noch da ist?
21.07.2006 um 16:53 Uhr
"neuer BR",
damit hat der Fragesteller aber seine Liste am Mittwoch immer noch nicht!
21.07.2006 um 17:23 Uhr
Hallo an Alle,
danke für die Infos, die haben mir geholfen (insbes. das mit der einstw. Verfüg.).
Ich habe heute mit der Assistenz des Vorstands gesprochen, und folgendes klar gemacht:
a) Der Vorstand kann nicht mehr seine Leute links liegen lassen, denn das Unterlassen von notwendiger Unterstützung auch strafrechtlich relevant ist, und wir alle wollen keinen vorbestraften Geschäftsführers. b) Die nicht-aushändigung der Wählerliste könnte als Wahlhinderung gedeutet werden, dagegen hätte ich die Option beim Arb.Ger. eine einstweilige Verfügung zu Erwirken. c) Ich die Liste bis spätestens Montag vormittag erhalten möchte.
Gleich danach rief mich die Personalchefin an, hat beschwichtigt und versöhnt. Naja, wir werden's sehen. Die Wahlen werden wir durchführen auch wenn der Arbeitgeber uns Steine in den Weg setzt - ob wissentlich oder unwissentlich.
Schönes WE noch an euch!
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