Eine Mitarbeiter Liste wird benötigt
Liebe Helfer im Forum,
Wir haben von der HR Abteilung eine Mitarbeiterliste angefordert die wir nach ein paar Tagen erhalten haben, doch leider fehlen Informationen z.B. das Start Datum oder Vertragsart usw und die Liste ist nicht aktuell, da ich weiß das einige MA nicht mehr bei uns im Betrieb beschäftigt sind oder MA angeblich noch für Projekte arbeiten die die es nicht mehr im Betrieb gibt.
Wir brauchen die dringend.
Als ich die HR Abteilung daraufhin angesprochen habe, kam als Antwort das Sie die aktuelle Mitarbeiterliste nicht hat, sondern nur der GF.
Gibt es ein Gesetz wo drin steht, dass wir es brauchen für die Betriebsratsarbeit und wie ich es formulieren kann.
Ich hoffe es gibt hier jemanden der mir helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (16)
14.10.2020 um 14:57 Uhr
ihr müsst das bekommen, was ihr für die BR-Arbeit an Informationen und Unterlagen braucht, da steht im Gesetz, was genau das ist kommt darauf an wofür.
14.10.2020 um 15:32 Uhr
Sehe ich auch so. Wenn Ihr die Liste braucht, dann habt Ihr auch Anspruch drauf. Aber brauchen täte der BR / WV so eine Liste wofür?
14.10.2020 um 15:40 Uhr
unter welchen Paragraphen steht es genau, sodass ich es einfügen kann.
14.10.2020 um 15:44 Uhr
"Aber brauchen täte der BR / WV so eine Liste wofür? " Zum Beispiel für die Einladungen zur Betriebsversammlung.
14.10.2020 um 16:10 Uhr
Ist es denn erforderlich warum wir die brauchen?
Das müssen wir doch nicht begründen?
Wir brauchen Sie um zu
14.10.2020 um 16:12 Uhr
um zu ...???
14.10.2020 um 16:13 Uhr
"Zum Beispiel für die Einladungen zur Betriebsversammlung." Gebt ihr die jedem MA persönlich? Bei uns werden diese Einladungen an den Tafeln des BR und im Intranet veröffentlicht.
14.10.2020 um 16:14 Uhr
um dem AG klar zu machen "wir haben ein Recht drauf" könnte es (wenn der sich weigert) durchaus nötig sein, es zu begründen. Uns hier im Forum brauchst Du natürlich nicht zu überzeugen.
14.10.2020 um 16:17 Uhr
@ Chikki_121 das steht in §80 Abs 2 BetrVG Ihr müsst aber schon sagen, wofür Ihr die Liste (oder auch irgendwelche anderen Informationen) benötigt, damit der AG prüfen kann, ob diese Informationen für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.
"Wir brauchen die dringend" reicht vermutlich nicht aus. Seid Ihr ein so neuer BR. dass Ihr noch keine Schulungen hattet?
14.10.2020 um 16:18 Uhr
"Gebt ihr die jedem MA persönlich?"
Nein, wir verschicken die per E-Mail.
14.10.2020 um 16:23 Uhr
§80 Abs 2 BetrVG: "(2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und umfasst insbesondere den zeitlichen Umfang des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben dieser Personen. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; (...)" Um dem AG die Erforderlichkeit der Unterlagen zu Verdeutlichen muss ihm natürlich gesagt werden, wofür sie benötigt werden.
§80 BetrVG ist im übrigens einer der allerersten die man kennenlernt, wenn man eine Grundlagen-SCHULUNG besucht!
14.10.2020 um 16:30 Uhr
Vielen Dank für die Antworten.
Was gibt es denn für Gründe warum man die MA Liste anfordert außer für die Einladungen zur Betriebsversammlung?
14.10.2020 um 17:04 Uhr
z. B. § 92a BetrVG.
Aber um mal auf das vorherige zurück zu kommen. Es kann natürlich nicht sein das die HR keine MA Liste hat von den MA die im Betrieb tätig mit sämtlichen Ein- und Austrittsdatum. Hier will man euch diese wohl nicht aushändigen. Wendet euch direkt an den Chef und sagt ihm das es diesbezüglich Probleme mit der HR gibt. Und eine Begründung braucht ihr dann ja nur abgeben wenn diese Verlangt wird.
14.10.2020 um 17:20 Uhr
@Chikki_121: Du musst doch selbst wissen, warum Du die dringend benötigst! Und das gibst Du dann halt als Grund an.
14.10.2020 um 17:36 Uhr
Alleine schon der Datenschutz verbietet es dem AG eine unspezifizierte Liste mit allen Daten über seine "noch beschäftigten" und erst recht für ausgeschieden MA an den BR zu geben. Also wird der BR schon mitteilen welche Daten er benötigt. Der BR braucht keine seitenlange Begründung schrieben, aber zumindest eine kurze Begründung (Zweckbindung) mit Bezug zur BR Arbeit man liefern können.
14.10.2020 um 18:03 Uhr
Der AG braucht ja auch nicht zu benennen wer nicht mehr im Betrieb ist. Erstellt er eine Liste von MA die im Betrieb beschäftigt sind, ergibt sich das andere von alleine. Vertragsdaten wie das Datum des Eintrittsdatum bei Beschäftigten des Betriebes, oder aber Zeitverträgen und wer was an welcher Stelle an Arbeiten im Betrieb verrichtet, kann schon in gewisser Weise eine gewisse Qualifizierung wieder Spiegeln. So könnte der BR begründen um sich ausgiebig und umfassend mit §92a befassen zu können. Private E-Mail Adressen, Telefonnummern oder private Adressen gehören nicht dazu. Ich schließe mich aber Enigmathika an, denn hier müsst ja einen Grundgedanken gehabt haben um diese Listen haben zu wollen.
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