Erstellt am 21.07.2006 um 11:12 Uhr von paula
das ist eine komplizierte Geschichte. Aus meiner Sicht sollte man das nicht ohne externe Unterstützung machen. Evtl hilft Euch schon § 111 Abs. 1 S. 2 BetrVG weiter. Bei mehr als 300 MA im UNTERNEHMEN (also nicht Betrieb) könnt ihr Euch ganz sicher einen Anwalt dazuhohlen. Ansonsten dürfte dieser Anspruch meisten auch über § 80 Abs. 4 BetrVG herzuleiten sein, wenn ihr die MA-Zahl nicht erreicht.
Eine Frage die jetzt vielleicht befremdet: in welchem Bundesland sitz ihr denn?
Erstellt am 21.07.2006 um 13:42 Uhr von spartacus
Erstellt am 21.07.2006 um 23:08 Uhr von Fayence
@ paula
Gute Rechtsanwälte werden auch überregional tätig. ;-)
@ spartacus
Bietet der AG nur Verhandlungen über einen Interessenausgleich oder auch in Kombination mit einem Sozialplan an?
Erstellt am 22.07.2006 um 16:38 Uhr von spartacus
@ Fayence
Ag bietet nur Verhandlungen über Interessenausgleich an . Warum deine Frage?
Ist zu befürchten das wir evtl. nachteilige Fakten für einen Sozialplan schaffen bzw. kein Sozialplan mehr zustande kommen
kann?
Erstellt am 22.07.2006 um 19:36 Uhr von Fayence
@ spartacus
Die Frage war rein informativ, da beides oftmals miteinander einhergeht, jedoch unterschiedliche Inhalte geregelt werden. Ein Interessenausgleich ist positiv zu sehen, also keine Befürchtungen!
Im Interessenausgleich wird vor allem das "Wie" einer Betriebsänderung festgehalten.
Ein Sozialplan mildert die nicht durch einen Interessenausgleich abgeckten Nachteile der betroffenen AN ab.
Einen informativen Kurzüberblick findest Du hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Interessenausgleich.html
Ihr solltet Euch aber nicht scheuen, Euch durch einen Anwalt beraten zu lassen. Würde ich auch zwingend anraten!
Erstellt am 22.07.2006 um 23:00 Uhr von spartacus
@ Fayence
Die Internetadresse ist für mich hilfreich und den Anwalt werden wir auf jeden Fall hinzuziehen.
Danke!