Überprüfung der GEZ am Arbeitsplatz. Muss der Mitarbeiter die Rundfunkgebühr selbst zahlen?
Hallo Forum! Mal eine Frage. Zu uns in die Firma will die GEZ kommen, um zu prüfen wer oder ob an den Arbeitsplätzen Rundfunkgeräte stehen.
Unser Chef sagt wer ein Gerät am Arbeitsplatz hat, muss dies auch selbst anmelden.
Ist dies zulässig?????
Gruß Maddin
Community-Antworten (4)
10.04.2006 um 14:24 Uhr
Zitat: "Unser Chef sagt wer ein Gerät am Arbeitsplatz hat, muss dies auch selbst anmelden."
Endlich mal eine Aussage von einem Chef, die nicht zu beanstanden ist :-).
Viele Grüße Klaus
10.04.2006 um 14:52 Uhr
Ich weiss nicht, ob der Chef das wirklich so kann: Immerhin ist die GEZ sein Problem und nicht das der Mitarbeiter: Aber ein Konflikt würde eh ausgehen, wie das Hornberger Schießen: Dann würde der Boss es eben gleich verbieten. So hat man wenigstens eine Chance Radio am Arbeitsplatz irgendwie geregelt zu kriegen...
10.04.2006 um 15:27 Uhr
GEZ gebührenpflichtig ist jedes Gerät (auch PC's mit Fernsehkarte) und damit dessen Besitzer. In einem Hotel z.B muss die Hotelleitung für jedes Zimmer Radio- und Fernsehgebühren an die GEZ zahlen (sehr viel Geld!). In der Firma ist dies nicht anders. Aus diesem Grund verbieten viele Firmen das Radio hören in der Firma.
PS: In den Firmenwagen wird die GEZ-Gebühr meist von der Firma übernommen. Gleiches Recht für alle??
10.04.2006 um 15:33 Uhr
Lt. Info auf den GEZ Seiten im Netz (und anderen) zahlt der Mitarbeiter die Gebühr,wenn er das Gerät mitgebracht hat. Das gilt auch für Koffergeärte, die er nur manchmal am Arbeitsplatz hat. Falls der Chef das Radio oder Fernsehen etc., zur Verfügung stellt, zahlt dieser die Gebühr. Einige Kollegen bei uns haben ihr Radio über die Teilnehmernummer der GEZ von zuhause angemeldet, Gebühr ist angeblich sehr gering. Viele Chefs drohen auch mit der GEZ, um die Radios etc. aus den Werkshallen zu kriegen.So war das bei uns und daher haben einige Kollegn die Anmeldung gemacht! Edelweis
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