Erstellt am 09.08.2018 um 21:45 Uhr von kratzbürste
Du fährst immer besser, wenn du die erforderliche Zeit nach Bedarf nimmst. Du musst nur das Selbstbewusstsein haben, dich immer dann selbst freizustellen, wenn es erforderlich ist. Der AG weiß ja seit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, dass er arbeitsorganisatorisch sicher stellen musst, dass du das Amt ausübst.
Erstellt am 10.08.2018 um 11:45 Uhr von Challenger
Nur mal so als allgemeine INFO :
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Juni 1990 – 7 ABR 43/89:
Leitsatz
"Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs 2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muß der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen."
Erstellt am 10.08.2018 um 14:40 Uhr von outofmemory
"mir geht es um persönliche Erfahrungswerte"
Die bringen dir nicht viel, weil jedes Unternehmen anders ist.
Ich bin einem Unternehmen mit mehreren Betrieben und ausländischer Mutter unterwegs. Dazu kommt noch, dass die Mutter zur Zeit "vereinheitlicht" d.h. internationale Hierarchien verstärkt einführt, gleiche Softwaren für alle Länder, Anpassung der Mitarbeiter Entlohnungs- und Entwicklungssysteme und noch einiges mehr.
Dagegen kenne ich ein Unternehmen wo die "großen" Probleme die Position und Preise bei den Automaten sind.
Man kann sich vielleicht vorstellen, das bei diesen BRs unterschiedliche Bedürfnisse an Zeit vorherrschen. Von daher kann es nur bei dem Rat von Kratzbürste bleiben.