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Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen für Schwerbehinderte - Zeit nacharbeiten?

F
floh
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

wer kann mir was zu Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen für schwerbehinderte sagen?

Mein Chef meint, wenn ein schwerbehinderter früher die Arbeit verlässt, weil es ihm wegen der Hitze nicht gut geht, müsse er die Zeit nacharbeiten???? Sowas hab ich ja noch nicht gehört.

Wer kann helfen?

Liebe grüße floh

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Community-Antworten (4)

D
DerOlli

21.07.2006 um 10:01 Uhr

Arbeitsrechtlich gibt es kein Hitzefrei. Aber wenn es mir wirklich schlecht geht wegen der Hitze gehe ich zum Arzt und lasse mir das Bescheinigen dann muss ich die Zeit auch nicht nacharbeiten.

K
Kölner

21.07.2006 um 10:44 Uhr

@floh Warum sollen - vom Grundsatz her - für Schwerbehinderte andere Arbeitsbedingungen gelten, als für Nicht-Schwerbehinderte? Das wäre ja wohl auch nicht mit der "Bedeutung einer Schwerbehinderung im Arbeitsleben" vereinbar!

O
otto

22.07.2006 um 01:17 Uhr

Hallo Floh, ich stimme natürlich Kölner zu: Es gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, auch Schwerbehinderte dieselben Arbeitsbedingungen. Andererseits hat DerOlli auch recht: Wenn ich wegen der Hitze krank werde bzw. bin, muss ich nicht arbeiten. Das gilt aber für alle Arbeitnehmer. Schwerbehinderte haben in dieser Beziehung keine Sonderrechte. Gruß otto

L
Lotte

22.07.2006 um 01:24 Uhr

Es sei denn, die Schwerbehinderung, z.B. Neurodermitis macht einem besonders bei Hitze zu schaffen. Falls dies nicht schon voher mit dem Betriebsarzt oder durch ein ärztliches Gutachten geklärt ist, bei welcher Temperatur die Arbeit nicht mehr zu verrichten ist, muss man natürlich auch in diesem Fall zum Arzt oder sich im Rahmen der Karenztage krank melden.

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