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Versetzung - geht das einfach so nach drei Jahren Nachtschicht?

S
siegel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo habe da mal eine Frage. Wenn ein Mitarbeiter 3 Jahre nur Nachtschicht macht und soll nun wieder in die Tagschicht versetzt werden, wie steht es dann mit seiner Vergütung aus.Kann der AG ihn so einfach versetzen??

Schon mal jetzt Danke für Eure Bemühungen.

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Community-Antworten (12)

K
Kölner

21.07.2006 um 10:34 Uhr

Das ist in der Regel überhaupt kein Problem. Bzgl. seines Verdienstes...welche Nachteile sollte er diesbzgl. denn haben (ausser dem Verlust der Zulage für die Nachtschicht)?

R
Rollie

21.07.2006 um 12:06 Uhr

Das dürfte vermutlich aber das konkrete Problem sein, weshalb sich jemand wehrt, auf die Arbeit der Nachtschicht verzichten zu wollen.

P
paula

21.07.2006 um 15:27 Uhr

ja aber soweit der Arbeitsvertrag oder andere kollektive Regelungen nichts anderes vorsehen unterliegt dieser bereich dem direktionsrecht.

wie ist denn das bei bzgl. der Schichtpläne geregelt? habt ihr dazu eine BV? das mitbestimmungsrecht geht ggf. bis zur festlegung welcher Arbeitnehmer in welcher Schicht arbeitet.... nur häufig ist dieses mitbestimmungsrecht schon mit der einschlägigen BV ausgeübt.

R
Rollie

21.07.2006 um 15:47 Uhr

Was meinst Du mit Direktionsrecht, die zeitliche Versetzung oder die Zahlung der Zulage ?

K
Kölner

21.07.2006 um 15:50 Uhr

@Rollie Versetzung?

L
Lotte

21.07.2006 um 17:01 Uhr

Ob der AN in den Tagdienst muss, hängt wohl ganz von seinem Arbeitsvertrag ab. Falls er dort schon war und kein neuer AV gemacht wurde, gibt es dagegen kaum eine Handhabe, es sei denn der AN hat ernstzunehmende Gründe (Betreuung eines Kindes), die ihm den Tagdienst nicht ermöglichen. Lediglich die, zugegebenermaßene nicht unerhebliche, Lohneinbuße gelten kaum als Hinderungsgrund. Falls er im Tagdienst im Schichtdienst arbeitet, wird die Lohneinbuße wahrscheinlich durch die Schichtzulage etwas abgefedert.

P
paula

21.07.2006 um 17:07 Uhr

also das dirktionsrecht hat erst einmal nichts mit versetzung zu tun. evtl. kann in der ausübung des direktionsrecht eine versetzung sein, aber das gilt es im einzelfall zu prüfen.

werfe doch einmal einen blick auf folgende seite:

http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/05-06-ar-prax/arbeitsrecht/ansprueche_ag_direktion.html

finde ich ganz nett gemacht...

R
Rollie

21.07.2006 um 20:25 Uhr

@Kölner,

gut, unter einer Versetzung ist klar was anderes zu verstehen. Ich meinte auch keine räumliche- oder Abteilungsversetzung, sondern eine zeitliche (frei nach dem Begriff "Zeitversetzt").

Mir war nicht klar, ob es hier darum ging, ob das Direktionsrecht darauf bezogen war, den Zuschlag nicht mehr zu gewähren, da ja keine Nachtschicht mehr, oder bezogen darauf, das der AG alleine entscheiden kann, das nach 3 Jahren n Stelle Nachtschicht nun Tagschicht gearbeitet wird, also quasi zeitversetzt ( :-)) )

T
tom

21.07.2006 um 20:42 Uhr

Lieblingsthema! Versetzung? ...dann mitbestimmungspflichtig! Oder "nur" Umsetzung? Das würd ich mal ganz stark annehmen, dann durch Direktionsrecht gedeckt! Oder vielleicht sogar statt Kündigung?

O
otto

22.07.2006 um 02:18 Uhr

Guten Abend Siegel, grundsätzlich bin ich der Meinung von Paula: Entscheidend ist der Arbeitsvertrag! Wenn der den Einsatz des Arbeitnehmers in jeder Schicht vorsieht, kann der Arbeitgeber die Einsatzplanung jederzeit ändern. Eine Frage bleibt: Warum will der Arbeitgeber jetzt, dass der Arbeitnehmer in einer anderen Schicht arbeitet? Gibt es da Anhaltspunkte für Willkür oder dergl.? Oder gibt es echte betriebliche Gründe? Gruß otto

S
Siegel

24.07.2006 um 04:41 Uhr

Hallo Otto, es gibt darüber keinen Vertrag. Er wurde einfach von heute auf morgen in die Nachtschiecht gesetzt. Das Nachtgeschäft in der Spedition muß laufen. Nun wird alle umgestellt, so daß die Nachtschiecht im Büro entfällt. Somit ist er Nachts überflüssig.

Gruß Siegel

K
Kölner

24.07.2006 um 14:23 Uhr

Na da hat er möglicherweise sogar richtig Glück gehabt, nicht ausschließlich einen AV nur für die Nachtschicht zu haben.

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