Erstellt am 21.07.2006 um 08:34 Uhr von Kölner
Das ist in der Regel überhaupt kein Problem.
Bzgl. seines Verdienstes...welche Nachteile sollte er diesbzgl. denn haben (ausser dem Verlust der Zulage für die Nachtschicht)?
Erstellt am 21.07.2006 um 10:06 Uhr von Rollie
Das dürfte vermutlich aber das konkrete Problem sein, weshalb sich jemand wehrt, auf die Arbeit der Nachtschicht verzichten zu wollen.
Erstellt am 21.07.2006 um 13:27 Uhr von paula
ja aber soweit der Arbeitsvertrag oder andere kollektive Regelungen nichts anderes vorsehen unterliegt dieser bereich dem direktionsrecht.
wie ist denn das bei bzgl. der Schichtpläne geregelt? habt ihr dazu eine BV? das mitbestimmungsrecht geht ggf. bis zur festlegung welcher Arbeitnehmer in welcher Schicht arbeitet.... nur häufig ist dieses mitbestimmungsrecht schon mit der einschlägigen BV ausgeübt.
Erstellt am 21.07.2006 um 13:47 Uhr von Rollie
Was meinst Du mit Direktionsrecht, die zeitliche Versetzung oder die Zahlung der Zulage ?
Erstellt am 21.07.2006 um 13:50 Uhr von Kölner
Erstellt am 21.07.2006 um 15:01 Uhr von Lotte
Ob der AN in den Tagdienst muss, hängt wohl ganz von seinem Arbeitsvertrag ab.
Falls er dort schon war und kein neuer AV gemacht wurde, gibt es dagegen kaum eine Handhabe, es sei denn der AN hat ernstzunehmende Gründe (Betreuung eines Kindes), die ihm den Tagdienst nicht ermöglichen.
Lediglich die, zugegebenermaßene nicht unerhebliche, Lohneinbuße gelten kaum als Hinderungsgrund. Falls er im Tagdienst im Schichtdienst arbeitet, wird die Lohneinbuße wahrscheinlich durch die Schichtzulage etwas abgefedert.
Erstellt am 21.07.2006 um 15:07 Uhr von paula
also das dirktionsrecht hat erst einmal nichts mit versetzung zu tun. evtl. kann in der ausübung des direktionsrecht eine versetzung sein, aber das gilt es im einzelfall zu prüfen.
werfe doch einmal einen blick auf folgende seite:
http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/05-06-ar-prax/arbeitsrecht/ansprueche_ag_direktion.html
finde ich ganz nett gemacht...
Erstellt am 21.07.2006 um 18:25 Uhr von Rollie
@Kölner,
gut, unter einer Versetzung ist klar was anderes zu verstehen. Ich meinte auch keine räumliche- oder Abteilungsversetzung, sondern eine zeitliche (frei nach dem Begriff "Zeitversetzt").
Mir war nicht klar, ob es hier darum ging, ob das Direktionsrecht darauf bezogen war, den Zuschlag nicht mehr zu gewähren, da ja keine Nachtschicht mehr, oder bezogen darauf, das der AG alleine entscheiden kann, das nach 3 Jahren n Stelle Nachtschicht nun Tagschicht gearbeitet wird, also quasi zeitversetzt ( :-)) )
Erstellt am 21.07.2006 um 18:42 Uhr von Tom
Lieblingsthema!
Versetzung? ...dann mitbestimmungspflichtig!
Oder "nur" Umsetzung? Das würd ich mal ganz stark annehmen, dann durch Direktionsrecht gedeckt!
Oder vielleicht sogar statt Kündigung?
Erstellt am 22.07.2006 um 00:18 Uhr von otto
Guten Abend Siegel,
grundsätzlich bin ich der Meinung von Paula: Entscheidend ist der Arbeitsvertrag! Wenn der den Einsatz des Arbeitnehmers in jeder Schicht vorsieht, kann der Arbeitgeber die Einsatzplanung jederzeit ändern. Eine Frage bleibt: Warum will der Arbeitgeber jetzt, dass der Arbeitnehmer in einer anderen Schicht arbeitet? Gibt es da Anhaltspunkte für Willkür oder dergl.? Oder gibt es echte betriebliche Gründe?
Gruß otto
Erstellt am 24.07.2006 um 02:41 Uhr von Siegel
Hallo Otto,
es gibt darüber keinen Vertrag. Er wurde einfach von heute auf morgen in die Nachtschiecht gesetzt. Das Nachtgeschäft in der Spedition muß laufen. Nun wird alle umgestellt, so daß die Nachtschiecht im Büro entfällt. Somit ist er Nachts überflüssig.
Gruß
Siegel
Erstellt am 24.07.2006 um 12:23 Uhr von Kölner
Na da hat er möglicherweise sogar richtig Glück gehabt, nicht ausschließlich einen AV nur für die Nachtschicht zu haben.