Versetzung - geht das einfach so nach drei Jahren Nachtschicht?
Hallo habe da mal eine Frage. Wenn ein Mitarbeiter 3 Jahre nur Nachtschicht macht und soll nun wieder in die Tagschicht versetzt werden, wie steht es dann mit seiner Vergütung aus.Kann der AG ihn so einfach versetzen??
Schon mal jetzt Danke für Eure Bemühungen.
Community-Antworten (12)
21.07.2006 um 10:34 Uhr
Das ist in der Regel überhaupt kein Problem. Bzgl. seines Verdienstes...welche Nachteile sollte er diesbzgl. denn haben (ausser dem Verlust der Zulage für die Nachtschicht)?
21.07.2006 um 12:06 Uhr
Das dürfte vermutlich aber das konkrete Problem sein, weshalb sich jemand wehrt, auf die Arbeit der Nachtschicht verzichten zu wollen.
21.07.2006 um 15:27 Uhr
ja aber soweit der Arbeitsvertrag oder andere kollektive Regelungen nichts anderes vorsehen unterliegt dieser bereich dem direktionsrecht.
wie ist denn das bei bzgl. der Schichtpläne geregelt? habt ihr dazu eine BV? das mitbestimmungsrecht geht ggf. bis zur festlegung welcher Arbeitnehmer in welcher Schicht arbeitet.... nur häufig ist dieses mitbestimmungsrecht schon mit der einschlägigen BV ausgeübt.
21.07.2006 um 15:47 Uhr
Was meinst Du mit Direktionsrecht, die zeitliche Versetzung oder die Zahlung der Zulage ?
21.07.2006 um 15:50 Uhr
@Rollie Versetzung?
21.07.2006 um 17:01 Uhr
Ob der AN in den Tagdienst muss, hängt wohl ganz von seinem Arbeitsvertrag ab. Falls er dort schon war und kein neuer AV gemacht wurde, gibt es dagegen kaum eine Handhabe, es sei denn der AN hat ernstzunehmende Gründe (Betreuung eines Kindes), die ihm den Tagdienst nicht ermöglichen. Lediglich die, zugegebenermaßene nicht unerhebliche, Lohneinbuße gelten kaum als Hinderungsgrund. Falls er im Tagdienst im Schichtdienst arbeitet, wird die Lohneinbuße wahrscheinlich durch die Schichtzulage etwas abgefedert.
21.07.2006 um 17:07 Uhr
also das dirktionsrecht hat erst einmal nichts mit versetzung zu tun. evtl. kann in der ausübung des direktionsrecht eine versetzung sein, aber das gilt es im einzelfall zu prüfen.
werfe doch einmal einen blick auf folgende seite:
http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/05-06-ar-prax/arbeitsrecht/ansprueche_ag_direktion.html
finde ich ganz nett gemacht...
21.07.2006 um 20:25 Uhr
@Kölner,
gut, unter einer Versetzung ist klar was anderes zu verstehen. Ich meinte auch keine räumliche- oder Abteilungsversetzung, sondern eine zeitliche (frei nach dem Begriff "Zeitversetzt").
Mir war nicht klar, ob es hier darum ging, ob das Direktionsrecht darauf bezogen war, den Zuschlag nicht mehr zu gewähren, da ja keine Nachtschicht mehr, oder bezogen darauf, das der AG alleine entscheiden kann, das nach 3 Jahren n Stelle Nachtschicht nun Tagschicht gearbeitet wird, also quasi zeitversetzt ( :-)) )
21.07.2006 um 20:42 Uhr
Lieblingsthema! Versetzung? ...dann mitbestimmungspflichtig! Oder "nur" Umsetzung? Das würd ich mal ganz stark annehmen, dann durch Direktionsrecht gedeckt! Oder vielleicht sogar statt Kündigung?
22.07.2006 um 02:18 Uhr
Guten Abend Siegel, grundsätzlich bin ich der Meinung von Paula: Entscheidend ist der Arbeitsvertrag! Wenn der den Einsatz des Arbeitnehmers in jeder Schicht vorsieht, kann der Arbeitgeber die Einsatzplanung jederzeit ändern. Eine Frage bleibt: Warum will der Arbeitgeber jetzt, dass der Arbeitnehmer in einer anderen Schicht arbeitet? Gibt es da Anhaltspunkte für Willkür oder dergl.? Oder gibt es echte betriebliche Gründe? Gruß otto
24.07.2006 um 04:41 Uhr
Hallo Otto, es gibt darüber keinen Vertrag. Er wurde einfach von heute auf morgen in die Nachtschiecht gesetzt. Das Nachtgeschäft in der Spedition muß laufen. Nun wird alle umgestellt, so daß die Nachtschiecht im Büro entfällt. Somit ist er Nachts überflüssig.
Gruß Siegel
24.07.2006 um 14:23 Uhr
Na da hat er möglicherweise sogar richtig Glück gehabt, nicht ausschließlich einen AV nur für die Nachtschicht zu haben.
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