Wenn ein Betriebsratsmitglied zurücktritt.. Ist das endgültig?
Wenn ein Betriebsratsmitglied zurück tritt, z. Bsp. aus persönlichen oder gesundheitlichen Problemen, ist dieser Rücktritt dann endgültig? Oder kann dieser, nach Problemklärung, wieder am Betriebsrat teil nehmen?
Community-Antworten (5)
09.08.2018 um 16:21 Uhr
Schlaubii *Oder kann dieser, nach Problemklärung, wieder am Betriebsrat teil nehmen? * Ganz kurze Antwort: Nein, raus ist raus und bleibt raus bis evtl. nach der nächsten Wahl.
09.08.2018 um 16:21 Uhr
Er kann bei der nächsten Wahl wieder kandidieten bis dahin ist er raus.
09.08.2018 um 16:21 Uhr
Nein, kann er nicht. Wenn er seinen Rücktritt gegenüber dem BR erklärt hat ist dieses eine eindeutige Willensbekundung. Insofern sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen um für sich zu klären, ob man das Amt weiter ausüben möchte oder nicht, bevor man den Rücktritt erklärt.
Gruß Galaxy
09.08.2018 um 16:22 Uhr
3 gleichlautende Antworten um 14:21, respekt ........
09.08.2018 um 16:27 Uhr
tja, Sachen gibt's....... ;-))
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